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Einführung der Unisextarife zum 21. Dezember 2012 – höchste Zeit, seine Versicherungen zu prüfen

Der Finanzausschuss hat Anfang November 2012 der Einführung geschlechterneutraler Versicherungsbeiträge zugestimmt. In Kraft treten die neuen Unisextarife ab 21. Dezember 2012. Betroffen sind alle Versicherungen, die ab diesem Datum abgeschlossen werden. Die Beiträge für vorher abgeschlossene Verträge werden nach den bis dahin gültigen Bisex-Tarifen berechnet. Vor allem für Männer wird es mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes meist teurer. 

Beim Großteil der Versicherungen werden die Beiträge für Männer angezogen – nämlich auf das bisher deutlich teurere Niveau der Versicherungsbeiträge für Frauen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass sich für Frauen kaum positive Auswirkungen aus der Tarifumstellung ergeben. Für einige Versicherungen zahlt auch das weibliche Geschlecht in Zukunft mehr.

 

 

Die Folgen der Unisextarife

 

Bei der Berechnung von Versicherungsbeiträgen wird generell nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip vorgegangen. Das bedeutet, dass sich die Beitragszahlungen nach individuellen Risikofaktoren berechnen. Einer dieser Faktoren war bis jetzt das Geschlecht. Zum Stichtag 21. Dezember wird diese Regelung abgeschafft. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, laut dem die Berücksichtigung des Geschlechts bei der Beitragsberechnung eine „unzulässige Diskriminierung“ darstellt. Zukünftig werden die Beiträge geschlechtsneutral berechnet, dies hat für die einzelnen Versicherungen unterschiedliche Auswirkungen:

 

  • Frauen zahlen im Unisextarif in der privaten Krankenversicherung annähernd die gleichen Beiträge, für Männer wird es deutlich teurer: Die Beiträge steigen um bis zu 30%.
  • In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für Frauen eine leichte Entlastung um ein bis fünf Prozent, Männer zahlen je nach Versicherung zwei bis zwölf Prozent höhere Beiträge als bisher. 
  • Einen hohen Beitragsanstieg haben Männer in der Pflegerentenversicherung zu erwarten, die Beiträge steigen um 30 bis 40%, für Frauen sinken die Beiträge dagegen um ein bis acht Prozent.
  • Auch in den privaten Pflegeversicherungen haben die Frauen gegenüber den jetzigen Beiträgen einen leichten Vorteil, Männer zahlen fünf bis sechs Prozent mehr.
  • Entlastung erwartet Männer bei den Risikolebensversicherungen. Hier sinken die Beiträge um sechs bis zehn Prozent, während Frauen bis zu 55% mehr bezahlen müssen.

 

Die genauen Beitragshöhen werden erst nach der Einführung der neuen Tarifkalkulation bekannt werden, pauschale Angaben lassen sich nach wie vor nicht machen, da Alter, Gesundheitszustand und andere Faktoren weiterhin in die Berechnung einfließen. Insgesamt lässt sich jedoch sagen: Männer zahlen in den Unisextarifen deutlich mehr im Vergleich zu den Bisex-Berechnungen, für Frauen sind die Änderungen bei weitem nicht so signifikant.

 

 

Wer sollte jetzt noch wechseln?

 

Verträge, die vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen werden und Altverträge werden nach wie vor nach den bisherigen Tarifen berechnet. Deshalb kann es für Männer sinnvoll sein, noch jetzt eine Versicherung abzuschließen. Sollte sich später herausstellen, dass die Einstufung nach den neuen Unisextarifen doch günstiger ist, ist in den meisten Versicherungsverträgen, die im Jahr 2012 abgeschlossen wurden, ein Wechselrecht enthalten. Der Abschluss einer Versicherung sollte allerdings auch in dieser Situation nicht blindlings oder übereilt geschehen. Sicher kann gesagt werden, dass ein Wechsel für Männer bei der Risiko- oder bei Sterbegeldversicherungen zu Einsparungen führen wird. Für Frauen ist der spätere Wechsel besonders im Bereich der privaten Krankenversicherung oder der privaten Rentenversicherung sinnvoll. Wer jetzt noch schnell eine Versicherung abschließen möchte, sollte sich dennoch gut beraten lassen und sich nur bei Bedarf versichern. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass in den neu abgeschlossenen Verträgen auch ein Umstufungsrecht enthalten ist. Dieses Recht kann allerdings nur innerhalb einer Frist in Anspruch genommen werden und auch nur dann, wenn die Versicherung nicht beitragsfrei gestellt ist oder gerade ein Leistungsantrag läuft. 

 

 

Darauf sollten Sie besonders achten

 

Altverträge werden nach wie vor nach dem Bisex-Tarif berechnet. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn es um Vertragserweiterungen oder Vertragsänderungen geht. Diese Umstellungen werden wie ein Neuvertrag behandelt – und zukünftig als Unisextarif berechnet. Prämienschutz bleibt bestehen, wenn der Altvertrag eine Dynamikoption enthält. Geht es um Berufsunfähigkeitsversicherungen, dann schützt die Nachversicherungsgarantie vor einer Umwandlung.