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Expertentipp – die Krankenversicherung (KV) des Babys

Sie sind gerade Vater geworden? Gratulation. Nun stehen jedoch neben vielen Ämtergängen auch einige Entscheidungen an, bei denen es um Ihr Geld geht. Die ärztliche Versorgung ihres Kindes ist ein zentrales Thema. Daher braucht Ihr Nachwuchs in jedem Fall eine Krankenversicherung. Wenn eines der Elternteile privat versichert ist, dann kommen zusätzliche Kosten und ein paar Entscheidungen auf Sie zu.

Bei der Frage nach der richtigen KV-Art muss zunächst der Sozialversicherungs-Status berücksichtigt werden:

1)    Unverheiratete Paare: wenn die Mutter gesetzlich krankenversichert ist, ist das Kind beitragsfrei mitversichert, und zwar während des gesamten Mutterschutzes/Elternzeit.

 

2)    Bei verheirateten Paaren ist es etwas komplexer:

a)    Wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, ist das Kind beitragsfrei mitversichert.

b)    Ist ein Elternteil privat versichert, so ist das Kind in jedem Fall beitragspflichtig, privat wie gesetzlich. Ist ein privat versicherter Elternteil Arbeitnehmer, zahlt bis zu gewissen Höchstgrenzen (ca. € 500.-/Monat zzgl. Pflegeversicherung) der Arbeitgeber auch für die KV des Kindes den vorgeschriebenen Zuschuss in Höhe von 50%.

Entgegen verbreiteter Meinung muss das Kind nicht bei der KV des besserverdienenden Elternteiles versichert sein.

 

  • Man hat die Wahl, das Kind beitragspflichtig in der gesetzlichen KV zu versichern (ca. € 130.-/Monat). Dies hat jedoch den Nachteil, dass dann keine gültige Arbeitgeberbescheinigung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses erstellt werden kann und daher kein AG-Zuschuss bezahlt wird.
  • Alternativ dazu kann das Kind auch privat versichert werden. Wichtig ist hierbei, dass der Versicherungsnehmer der Arbeitnehmer ist, dann wird eine AG-Bescheinigung auch für das Kind erstellt und man erhält den Zuschuss bis zu den o.g. Höchstgrenzen.

 

Die private KV muss nicht zwingend die des privatversicherten Elternteils sein. Dies hätte jedoch dann einen Vorteil, sofern das Kind krank zur Welt kommt: Die elterliche KV muss das Kind zum gleichen Tarif wie die Eltern ohne Ausschlüsse oder Beitragszuschläge versichern, sofern der ET mindestens 3 Monate vor Geburt versichert war. Ansonsten kann man das Kind auch bei einer anderen privaten KV versichern, in dem Fall muss jedoch ein Bogen mit Gesundheitsfragen ausgefüllt werden.

Empfehlenswert ist in jedem Fall ein Tarif ohne Selbstbeteiligung (SB), da insbesondere in den ersten Jahren viele Behandlungen (z.B. vorgeschrieben Untersuchungen, sog U’s, Impfungen etc.) anfallen, auch wenn das Kind nicht krank ist. In der Regel ist eine private KV ohne SB mit ausreichenden Leistungen ab ca. € 120.-/Monat zu bekommen.

Gelegentlich wird eine private KV ohne Zahnleistungen billiger angeboten, hiervon ist jedoch dringend abzuraten, da auch ohne Zahnersatz eine Zahn- oder Kieferbehandlung nötig sein kann (z.B. nach einem Sturz).         

 

 

Rainer Braungart, selbst zweifacher Vater, ist seit 1996 Geschäftsführer der Business Consulting Company (bcc) in München. In dieser Eigenschaft berät er als unabhängiger Versicherungsmittler Unternehmen und Einzelpersonen. Mehr Informationen finden Sie unter www.bcc-muenchen.de
 

 

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