© Alena Yakusheva - Fotolia.com

Die Neuregelung des Sorgerechts - was unverheiratete Väter davon erwarten dürfen

Nach vielen Jahren musste der Gesetzgeber am Sorgerecht für unverheiratete Väter notgedrungen etwas ändern. Was dabei herausgekommen ist, hört sich zwar vielversprechend an, bringt Männern aber nur bedingt einen Vorteil.

Wer das Sorgerecht für ein Kind hat, kann alleine über wichtige Dinge entscheiden. Bei unverheirateten Eltern stand dieses bisher automatisch der Mutter zu. Nach einer Trennung war die Situation von Trennungsvätern meistens aussichtslos, weil sie ohne das Einverständnis der Mutter das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommen konnten. Durch die Gesetzesänderung haben sich ihre Chancen etwas verbessert.

Wir erinnern uns kurz zurück: obwohl etwa zehn Prozent aller Kinder heutzutage in nichtehelichen Lebensgemeinschaften aufwachsen, stand das alleinige Sorgerecht - im Gegensatz zu Ehepaaren - bisher ab der Geburt kraft Gesetzes der Mutter zu. In einer intakten Beziehung kein Problem, denn da teilten sich die Eltern normalerweise das Sorgerecht. Schlechte Karten hatten hingegen Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt bereits von der Kindsmutter getrennt lebten: ohne deren Zustimmung war man praktisch chancenlos, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandete diese Rechtslage im Jahre 2009 als diskriminierend und ein Jahr später erklärte sie das Bundesverfassungsgericht sogar für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste sich daraufhin etwas einfallen lassen: heraus kam ein Reförmchen zum Sorgerecht für unverheiratete Väter.

Was man unter dem Sorgerecht eigentlich versteht

Wer die elterliche Sorge für ein Kind hat, der kann über ganz grundlegende Angelegenheiten entscheiden. Wo soll es wohnen? Welchen Kindergarten und welche Schule soll es besuchen? Welche Operationen, Untersuchungen und Impfungen sollen durchgeführt werden? Auch Dinge wie Religionszugehörigkeit fallen unter das Sorgerecht. Bei Trennungen wird häufig gestritten, welche Angelegenheiten des Kindes mit dem anderen Elternteil abgestimmt werden müssen. Denn der andere Elternteil hat nach der Rechtsprechung beileibe nicht überall ein Wörtchen mitzureden, da gewisse Bagatellen des Alltags nicht unter das Sorgerecht fallen. Beispielsweise kann ein Elternteil selbst bestimmen, ob das Kind um sieben oder um acht ins Bett muss oder ob es ein rotes oder ein grünes Fahrrad bekommt.

Was sich für unverheiratete Väter geändert hat

Seit Mai 2013 ist es möglich, dass man als lediger Vater das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommt. Verweigert sie ihre Zustimmung, kann man sich zunächst an das Jugendamt wenden, welches bemüht ist, eine Einigung herbeizuführen. Dieser Schritt ist aber nicht zwingend notwendig.

Scheitern die außergerichtlichen Bemühungen, stellt man beim Familiengericht den Antrag, die gemeinsame elterliche Sorge auszusprechen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Anschließend kann die Mutter innerhalb von 6 Wochen zu dem Antrag Stellung nehmen und gegebenenfalls ihre Argumente gegen die gemeinsame elterliche Sorge vorbringen. Dass es ausgerechnet 6 Wochen sind, hat auch damit zu tun, dass sich eine Frau kurz nach der Geburt noch nicht mit einer juristischen Auseinandersetzung herumschlagen muss. Kritiker bemängeln allerdings, dass in dieser Zeit grundlegende Entscheidungen nach wie vor alleine durch die Mutter getroffen werden können.

Anschließend gibt es zwei Möglichkeiten, wie es weitergeht:

  • Stimmt die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu, prüft das Gericht deren Einwände und lässt beide Elternteile in einer Anhörung zu Wort kommen. Die anschließende Entscheidung erfolgt dann ausschließlich nach dem Kindeswohl, wobei das Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass die gemeinsame elterliche Sorge das Beste für ein Kind ist. Alles, was nichts mit dem Kindeswohl zu tun hat, bleibt außen vor. So kommt es beispielsweise nicht darauf an, ob Kommunikationsprobleme unter den Elternteilen bestehen - also bei jedem Aufeinandertreffen sofort die Fetzen fliegen. Ebenso unerheblich ist, wie die Beziehung der beiden vorher war - das Kind etwa das Ergebnis einer Kurzaffäre war. Auch interessiert es das Gericht nicht, dass die Mutter den Vater für einen Vollidioten hält und keinen Kontakt mit ihm möchte.
  • Meldet sich die Mutter überhaupt nicht, so wird das Gericht im schriftlichen Verfahren - das bedeutet ohne persönliche Anhörung - das gemeinsame Sorgerecht aussprechen.

Was der Gang vors Familiengericht kostet

Wie bei jedem anderen Prozess gilt auch hier: wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen. Wer einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellt, muss also die Gerichtskosten zunächst vorschießen. Diese richten sich nach dem sogenannten Gegenstandwert, der von den Gerichten üblicherweise mit 3.000€ festgesetzt wird. In diesem Fall müsste man mit etwa 200€ rechnen. Hinzu kommt eventuell noch das Honorar für einen Rechtsanwalt. Bei Familiensachen ist es generell so, dass die Kosten zum Schluss nach freiem Ermessen des Gerichts aufgeteilt werden. In der Regel wird es zur gegenseitigen Kostenaufhebung kommen – jeder bezahlt somit seine eigene Rechnung. Nur wenn man komplett verliert, kann man sämtliche Kosten aufgebrummt bekommen. Wer wenig oder kein Einkommen hat, kann auch die staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, so dass man entweder gar nicht oder nur Raten bezahlen muss.

Wer leer ausgegangen ist, bekommt immerhin einen Trostpreis

Unabhängig von der Neuregelung kann man als Vater natürlich auch gleich das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn man der Mutter die Kindererziehung überhaupt nicht zutraut. Allerdings bedarf es hier schlagkräftiger Argumente, da die Gerichte erfahrungsgemäß eher traditionell urteilen und ein Kind zuallererst bei seiner Mutter als am besten aufgehoben sehen. Und dann gibt es da auch noch das väterliche Umgangsrecht, auf das man selbstverständlich losgelöst vom Sorgerecht einen Rechtsanspruch hat. Üblicherweise bekommt man als Mann alle 14 Tage ein Wochenende mit seinem Nachwuchs zugebilligt. Bei kleineren Kindern kann das Umgangsrecht auch auf einen stundenweisen Kontakt beschränkt werden.

Fazit:

Die sogenannte Reform ist bestenfalls ein halbherziger Ansatz und für Väter nichts Halbes und nichts Ganzes. Zwar wurden die Spielregeln ein wenig zu ihren Gunsten geändert - es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Väter immer noch vor Gericht ziehen müssen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr eigenes Kind bekommen wollen. Schließlich kostet ein solches Verfahren auch Geld und kann ein ohnehin angespanntes Verhältnis unter den Elternteilen noch zusätzlich verschärfen. Wenn der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht schon als beste Lösung für das Kind ansieht, so wäre es nur konsequent gewesen, es unverheirateten Vätern generell ab der Geburt zu übertragen. Denn mit welchem Recht bevorzugt der Gesetzgeber hier erneut Mütter gegenüber Vätern?