Steuerliche Änderungen für Eltern in 2010
Die Bundesregierung reagiert auf die steigenden Lebenshaltungskosten und gewährt Eltern ab Januar 2010 zum einen steuerliche Erleichterungen und zum anderen mehr Geld. Für Familien mit niedrigem Einkommen bieten sich hier einige finanzielle Vorteile, die das Jonglieren mit den monatlichen Kosten etwas erleichtern können.
Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge
Das Kindergeld steigt pro Monat um 20€. Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern jetzt je 184€, für das dritte Kind 190€ und für alle weiteren Kinder je 215€. Die Kinderfreibeträge steigen ebenfalls: Von 6.024€ auf 7.088€ pro Jahr. Wie schon in der Vergangenheit berechnet das Finanzamt, welche der beiden Möglichkeiten für die Berechnung der Steuer der Eltern die günstigste ist.
Im Zuge dieser Erhöhungen steigt auch der gesetzliche Mindestunterhalt und damit die Leistungen für Unterhaltsvorschusszahlungen. Der Mindestunterhalt beträgt nun für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317€ (davor 281€), bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 364€ (davor 322€) und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 426€ (davor 377€). Nach wie vor gilt die Regelung, dass der unterhaltspflichtige Elternteil von diesen Beträgen das halbe Kindergeld abziehen kann. Unterhaltsvorschuss wird vom zuständigen Jugendamt für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren für maximal 72 Monate gewährt und muss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückerstattet werden.
Absetzbare Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung
Im Rahmen des sogenannten Bürgerentlastungsgesetzes können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für gesetzliche Krankenkassen nun komplett als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Das gleiche gilt für die private Krankenversicherung, allerdings sind bestimmte Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Einzelzimmer nicht abzugsfähig. Diese Regelung gilt ebenfalls für Wahltarife, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufwerten. Auch wenn diese Entlastung nicht unmittelbar mit Kindern zu tun hat, bringt sie für die Familien finanzielle Erleichterungen. Werden die Freibeträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nicht ausgeschöpft, dann können zusätzlich noch Beiträge zu Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung abgesetzt werden. Für Arbeitnehmer liegt der Höchstbetrag bei 1.900 €, wer seine Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst bezahlen muss, bei dem beträgt die Höchstgrenze 2.800€.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm
Elterngeld optimieren
Das Bundessozialgericht entschied Mitte 2009, dass Eltern vor der Geburt die Steuerklassen wechseln dürfen, damit der Bezieher des Elterngeldes schon vorher ein möglichst hohes Nettoeinkommen erzielt. Ob diese Strategie im Einzelfall wirklich Sinn macht, sollten Sie immer mit Ihrem Steuerberater klären.
http://www.zehn.de/elterngeld-maximieren-428635-7
Erweiterte Wahlmöglichkeiten bei der Steuerklasse für Verheiratete
Auch das ist neu in 2010. Ehepaare haben die Möglichkeit, in die Steuerklasse IV mit Faktor zu wechseln. Hier wird bereits beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer berücksichtigt, dass Verheiratete mit getrennter Steuererklärung steuerliche Vorteile nutzen können. Das Verfahren soll Steuern sparen, da Freibeträge und Pauschalen auf beide Elternteile verteilt werden.
Um die Vorteile der Steueränderungen 2010 effektiv nutzen zu können, sollte Sie Ihre nächste Steuererklärung ausführlich mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens oder den Fachleuten beim Lohnsteuerhilfeverein besprechen.
Zum Weiterlesen:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-Steueraenderungen-2010/1798094/1798094/
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltsvorschuss.php
http://familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=132554.html
http://www.vlh.de/content/index_html.htm



















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