8 Januar, 2010 - 12:07
 

Kuckuckskinder – fremdes Kind im eigenen Nest

Experten schätzen, dass jedes Jahr circa 70.000 Kinder in Deutschland geboren werden, bei denen biologischer und offizieller Vater nicht übereinstimmen, das sind etwa 10% aller Neugeborenen. Genaue Zahlen kennt natürlich niemand, denn oft wird die Tatsache, dass das Kind nicht vom eigenen Freund oder Ehemann stammt, von den Müttern verschwiegen.

Für Väter, die irgendwann entdecken oder vermuten, dass ihnen ein fremdes Ei ins Nest gelegt wurde, beginnt ein schwieriger Entscheidungsprozess. Soll man die Tatsache totschweigen und mit einer Lüge weiterleben oder soll man in der Vergangenheit bohren und jede Einzelheit auf den Tisch bringen, was in den meisten Fällen zur Zerstörung der Familie führt? Leidtragender ist dann in erster Linie das Kind. Es „verliert“ den Vater und gleichzeitig bricht die ganze Familie auseinander. Ratschläge, was falsch oder richtig ist, gibt es hier nicht, denn jeder Mensch und jede Situation sind einmalig. Denkt man als Mann darüber nach, ob und wie man Gewissheit über die Herkunft des eigenen Kindes erhalten kann, stehen einige Überlegungen bevor.
 

Der heimliche Vaterschaftstest

Die biologische Vaterschaft lässt sich heute zuverlässig durch einen sogenannten Gentest mit 99,99%iger Sicherheit nachweisen. Soll eine Vaterschaft ausgeschlossen werden, liegt die Sicherheit sogar bei 100%. Dabei wird die DNA von Vater und Kind analysiert und verglichen. Je nach Ergebnis lässt sich dann eine Vaterschaft ausschließen bzw. wird bestätigt.

So hat man als Mann absolute Klarheit darüber, ob das Kind das eigene ist. Bislang war es für Väter auch möglich, diese Tests heimlich durchzuführen. Genützt hat das dem Vater rein rechtlich allerdings wenig, da das Ergebnis des Tests vor Gericht nicht anerkannt wird.

Ab Februar 2010 sind die heimlichen Tests gänzlich verboten. In einem Gesetzesentwurf vom April 2008 über ein neues Gendiagnostikgesetz wurde beschlossen, dass ein Gentest grundsätzlich nur noch mit Wissen aller getesteten Personen stattfinden darf.

Zwei Jahre vor diesem Beschluss trat bereits das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ in Kraft. Nach diesem Gesetz haben alle Beteiligten innerhalb des Dreiecksverhältnisses Mutter, Kind, rechtlicher Vater, ein Recht darauf, die Abstammung des Kindes zu kennen. Eine Anfechtung der Vaterschaft war dann bis zwei Jahre nach der Klärung möglich. Da dieses Gesetz allerdings die heimlichen Vaterschaftstests nicht unterbunden hat, entstand im Nachgang das neue Gendiagnostikgesetz.

http://www.kuckuckskinder.org/
 
http://www.focus.de/politik/diverses/gentest-heimliche-vaterschaftstests-verboten_aid_295697.html
 
http://www.kanzlei-hoelzl.de/aktuelles/mandanteninformation/familienrecht/225-das-neue-gesetz-zur-klaerung-der-vaterschaft-unabhaengig-vom-anfechtungsverfahren.html
 
 
Rechtliche Aspekte

Hat man als Mann nun – egal ob durch Gespräche mit der Mutter des Kindes oder über einen (noch) legalen Vaterschaftstest - herausgefunden, dass man nicht der leibliche Vater des Kindes ist, sind einige Entscheidungen zu treffen. Denn noch immer hat man als Mann die Wahl, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Unter rein rechtlichen Aspekten werden Kuckuckskinder folgendermaßen behandelt:

Die Frau begeht nach StGB § 169. Personenstandsfälschung eine Straftat und zwar gegenüber dem Kind, dem vermeintlichen Vater und dem echten Vater. Allerdings sagt dies nicht besonders viel aus. Nach diesem Gesetz kann wohl eine Mutter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden, doch wo kein Kläger, da kein Richter und selbst wenn das „Verbrechen“ angezeigt wird, wird es oft von der Staatsanwaltschaft wegen mangelndem öffentlichen Interesse wieder eingestellt.

Sollte der Vater bei einem Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft Recht bekommen, gibt es einschneidende Veränderungen im rechtlichen Vater-Kind-Verhältnis:

  • Die Verwandtschaftsbeziehung zum bisherigen Vater und dessen Familie besteht nicht mehr, allerdings bleibt das Zeugnisverweigerungsrecht in Strafprozessen bestehen.
  • Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den bisherigen Vater entfallen.
  • Die sozialrechtlichen Ansprüche, die im Vater-Kind-Verhältnis begründet sind (Familienversicherung, Waisenrente), entfallen ebenso.
  • Unter Umständen kommt es zu einem Wegfall der deutschen Staatsbürgerschaft, wenn diese allein durch die Vaterschaft begründet war.
  • Der bisherige Vater verliert den Anspruch auf Kindergeld, auf Steuerfreibeträge und Vergünstigungen, wie sie zum Beispiel im öffentlichen Dienst gewährt werden.
  • Bereits gezahlter Unterhalt kann nicht vom Kind zurückgefordert werden, lediglich eine Rückforderung vom später als Vater festgestellten Mann ist möglich (BGH-Urteil vom April 2008).
  • Der Familienname des Kindes kann im Nachhinein geändert werden.

Die zuständige Behörde für eine Vaterschaftsklage ist immer das Amts- bzw. Familiengericht, das für den Wohnsitz des Kindes zuständig ist.

Was rein rechtlich ein undurchdringlicher Dschungel ist, ist für das Kuckuckskind meist eine emotionale Katastrophe und existentielle Bedrohung. Aus diesem Grund sollte die Anfechtung der Vaterschaft mit all ihren Konsequenzen wohl überlegt sein. Ein extrem wichtiger Faktor ist hier natürlich auch das aktuelle Verhältnis zur Kindsmutter. Wägen Sie genau ab, ob es unter Berücksichtigung aller Faktoren nicht möglich ist, mit Offenheit und dem Versuch Vergangenes zu verzeihen, den Schock über das Kuckuckskind im eigenen Nest überwinden.
 
Zum Weiterlesen:

http://www.tagesschau.de/inland/bundesgerichtshof8.html
 
http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/kuckuckskinder/223190?datum=2009-02-18
 
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,548042,00.html
 
Büchertipp:
http://www.amazon.de/Kuckuckskinder-Kuckuckseltern-M%C3%BCtter-brechen-Schweigen/dp/3896028170/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1261595146&sr=8-1

 

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Redaktion Vaterfreuden.de
8 Kommentar/e zu diesem Artikel
Verfasst von André Zeiger am Do, 2012-01-19 17:47.

André Zeiger, Wiesentheid, Landkreis Kitzingen, Bayern

Das Amtsgericht Kitzingen erhält von mir eine E – Mail.

Erst einen Tag später geht der Direktor des Amtsgerichts Kitzingen, Herr Paul Spengler an die Medien und sagt:

„Eine Drohung erreicht das Kitzinger Amtsgericht.“

Wer eine E - Mail zur Bedrohung erklärt und dann an die Medien geht, ohne die E – Mail zu veröffentlichen, der muss etwas zu verbergen haben!

Es wird nur ein Satz zitiert, aber nicht einmal dieser eine Satz ist vollständig.

In meiner E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen lautet dieser Satz wie folgt:
Wer Unrecht tut, wird dafür seine Strafe erhalten, ohne Ansehen der Person. Kol 3,25

Dieser Satz ist aus der Bibel.
Richter bestrafen jeden Tag Menschen, die Unrecht getan haben.

Meine komplette E – Mail an das Amtsgericht Kitzingen von Mittwoch dem 11. Jan. 2012 genau 14:31:37 mit folgenden Anhängen:

IHK Dr. Arnold
falscher Stempel Dr. Arnold
falsche Stempel Bayern
Generalstaatsanwaltschaften
8 richtige Stempel
6 richtige Stempel
Amtsgericht Kitzingen Bayern, sogar mit Nummer

Alles zum Nachlesen und Anschauen!

Warum hat Herr Paul Spengler nicht sofort im Radio die komplette E – Mail verlesen lassen und dann in den Zeitungen und im Internet alles komplett veröffentlicht?

Nein, das konnte er nicht, dann wäre nämlich der ganze Schwindel aufgeflogen!

Warum hat keiner meiner Rechtsanwälte gesagt, dass alle Dokumente vom Gericht nicht gültig sind.
Scheinbeschlüsse und Scheinurteile alle mit falschen Stempeln und ohne Unterschrift.

Mittlerweile sind es 3 Rechtsanwälte.

http://www.andre-zeiger.info/bedrohung.html

Verfasst von Gastvater am Mo, 2011-06-06 13:39.

Was ich im obrigen Artikel an Rechten für den "Verarschten" lese empfinde ch als Bodenlose Frechheit. Den Frauen wird scheinbar in allen Lebenslagen nur noch die Hand vor den Arsch gehalten.
Als Mann hast du echt keine Rechte mehr. Da wird man eher verklagt wenn man einer Frau in den Ausschnit guckt anstatt so eine Schlampe bestraft wird. Der Mann soll dann Milde walten lassen zum Schutze des Kindes. Ein Bekannter von mit stellte vor 4 Jahren fest das er nicht der Vater sein konnte. Sein ganzes Leben basiert auf einer Lüge und auch dieser Fall zeigt wie abgebrüht kalt und berechnend Frauen sein können. Leider gibt es nur Knast für körperliche Straftaten das was Frauen einem aber antun kann noch viel schlimmer sein. Dieses Thema wird für mich viel zu sehr bagatellisiert. Nichts aber auch gar nichts verbindet den Mann mit einem Kuckuckskind lediglich die Lüge. Unfassbar was für ein Rechtsstaat. Du kannst als Mann noch so gebildet sein noch soviel arbeiten noch soviel machen und tun verarscht die Frau dich bist du dran. Unfassbar wundert mich nicht wenn da einige Männer abdrehen.

Verfasst von André Zeiger am Di, 2011-05-31 22:59.

Hiermit möchte ich auf meinen Fall aufmerksam machen.

Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten übers Gericht bekommen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten. Dieser Sachverständige ist in Würzburg, Gotha, Rumänien und sogar in Dubai tätig.

Fertigt dieser Gutachter bei den Scheichs in Dubai auch Blutgruppengutachten ohne Blutgruppe an????

Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.

Beim Jugendamt Kitzingen sind Akten über diese Familie verschwunden.
Das Jugendamt Kitzingen kennt die Familienverhältnisse dieser Familie sehr genau und unternimmt nichts.

Es soll eine Straftat verdeckt werden.

Dieser Familie, die mir ein Inzest - Kuckuckskind unterschieben will, muss endlich das Handwerk gelegt werden!

Meine Rechtsanwältin sagt, sie sieht Parallelen zu "Fluterschen im Westerwald".

Es gibt nicht nur den "österreichischen Fritzl", sondern auch den "deutschen Fritzl" und das nicht nur in Fluterschen im Westerwald!!!!

In so einen Fall bin ich hineingeraten.

Diese Themen wie Inzest und Missbrauch dürfen in Deutschland nicht länger totgeschwiegen werden!!!!!!

www.andre-zeiger.com

Verfasst von André Zeiger am Mo, 2011-04-25 00:00.

Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
www.andre-zeiger.com

Verfasst von Kuckucksvater am Di, 2011-02-22 16:27.

seitdem ich weiß, dass mein Kind ein Kuckuckskind ist, ist für mich eine Welt zusammengebrochen. Wie soll ich jetzt reagieren, was sagt man dem Kind? etc. Hierüber schreibe ich nun in meinem Blog und suche auch nach Antworten.

Der Kuckucksvater

http://kuckucksvater.wordpress.com

Verfasst von André Zeiger am Mo, 2011-02-21 00:48.

Habt Ihr schon einmal einen Vaterschaftstest machen lassen? Privat oder übers Gericht? Seit Ihr euch wirklich sicher, dass das Gutachten stimmt? Keiner kann sicher sein!
Wir haben schon mit einigen betroffenen Papas Kontakt. Es sind auch andere Bundesländer betroffen.
Immer wieder laufen die Fäden im gleichen Institut zusammen.
Wenn man sich mit dem Vorleben dieses Unternehmens beschäftigt, dann braucht man sich nicht mehr darüber zu wundern.
Meldet Euch bei mir! Gemeinsam werden wir etwas erreichen.
Ich wurde zu einem Blutgruppengutachten von einem öffentlich bestellten und beeidigten Blutgruppengutachter eingeladen. Habe aber ein DNS-Gutachten bekommen mit DNS-Markern. Nicht einmal die Blutgruppe wurde mitbestimmt, zumindest nicht in "meiner Ausführung" des Gutachtens, welches ich als Kopie von meinem Rechtsanwalt bekommen habe.
Bei einem Blutgruppengutachten werden Blutgruppensysteme bestimmt wie z.B. AB0, Rhesus usw. In meinem Gutachten stehen aber DNS-Marker wie z.B. CSF1PO, FGA, TPOX, Penta D, Penta E usw. Die Identitätsnachweise habe ich zu dem Gutachten nicht bekommen. Auf Anfrage habe ich diese über meinen Rechtsanwalt nachgereicht bekommen. In den Identitätsnachweisen verschwinden dann einige Dinge. Fingerabdruck vom Kind, Stempel vom Arzt, unterschrieben hat kein Arzt, sondern jemand nur im Auftrag, Untersuchungsgut kein Kreuz. Man müsste glauben, ein Gutachten übers Gericht ist perfekt. Weit gefehlt! Das war nur ein kurzer Auszug. Männer wacht auf! Meldet Euch bei mir oder werft Ihr euer Geld gerne zum Fenster raus und das 18 Jahre lang und dann kann es noch weitergehen: Studium, Erbfolge usw. André Zeiger, Wiesentheid (Bayern) Tel.09383/90840, 0172/8789884 oder 0172/3662960

Verfasst von Ewa Z. am Do, 2011-01-27 23:00.

wenn ich die ganzen Gesetze so lese wird mir anders, mein Mann war schon mal verheiratet, seine Ex Frau ist nach 5 Jahren Ehe und 4 Jahre nach der Geburt des "gemeinsamen Sohnes" zu ihrem neuen FREUND gezogen, das Kind pendelte zwischen beiden Elternteilen-Wochenwechsel. Drei Jahre später haben wir uns kennengelernt und geheiratet.Ex Frau wollte abdann den Sohn nicht mehr zu meinen Mann lassen, hat ihn hoch und runrer verklagt,selber immer schön Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen. Wir mussten immer schön die Anwälte und Gerichte selbst zahlen. Erst alls sie die alleinige Sorge und den Unterhalt zugesprochen bekann kehrte Stille ein. NUN willten wir ein Baby-und was stellt sich heraus? Mein man ist vollkommen zeugungsunfähig! Und welche Rechte hat er? Noch mehr zu bezahlen! und die EX? ein Freifahrtschein zum Fremdgehen. Na wenn das nicht dem Kindes und Familienwohl entspricht.Echt ne Frechheit das ein Mann keine Rechte hat, sondern nur PFLICHTEN.

Verfasst von Gastvater am Fr, 2010-03-19 01:25.

Das ganze Gendiagnostikgesetz ist ein Verbrechen, rücksichtslos gegen die nächsten Generation und aus Dummheit, um den einfachen Weg zu gehen, entstanden. Es gehört dringendst unbedingt abgeschafft. Jeder Mensch muss doch das Recht haben, seine Herkunft und seine Zukunft jederzeit zu überprüfen, schließlich wird er ja auch zu vielerlei Leistungen vom Gesetzgeber verpflichtet! Gäbe es diese Verpflichtung nicht, entsteht zwar eine psychisch- seelischer Schaden, aber kein materieller. Aus welchem Hirn entstammen diese Gesetzte? Wie kann so etwas passieren?

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