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Kind(er) ja – Ehe nein

Bis vor einigen Jahrzehnten war es obligatorisch: Ein Paar mit Kinderwunsch musste erst einmal heiraten. Abweichungen von dieser Norm wurden kritisch und abfällig betrachtet. Mittlerweile ist das anders. Unverheiratete Eltern sind schon lange keine Seltenheit mehr. Was spricht für, was gegen eine Elternschaft, ohne verheiratet zu sein?

Wenn ein Paar beschließt, ein Kind zu bekommen, dann ändert sich vieles und das nicht nur im privaten Bereich. Auch rein rechtlich muss man einiges wissen, ganz gleich, ob man nun verheiratet ist oder nicht. Der Status des Kindes ist bereits seit 1998 der gleiche – ob mit oder ohne Trauschein. Einige Unterschiede gibt es allerdings doch. Eltern sollten gründlich überlegen und sich informieren, bevor sie sich für oder gegen eine Ehe entscheiden.

 

Die rechtliche Seite

 

Die Kindschaftsreform, die 1998 mit einer Mehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedet wurde, stellt eheliche und nichteheliche Kinder rechtlich auf eine gleiche Stufe. Allerdings muss bei nichtverheirateten Paaren der Vater die Vaterschaft anerkennen und das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Denn sonst wird der Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht übertragen. Die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtsbeantragung können beim Jugend- bzw. Standesamt durchgeführt werden. Eine Gleichstellung gibt es auch, was Unterhalt, Erbrecht und die steuerliche Berücksichtigung von Kindern angeht. Auch der Bezug von Elterngeld ist für unverheiratete Paare gleichgestellt möglich.

Einschränkungen gibt es beim Nachnamen des Kindes: So kann ein Kind unverheirateter Eltern keinen Doppelnamen tragen. Es muss entweder den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters annehmen. Die Entscheidung liegt bei den Eltern.

Um den ledigen Vätern in Zukunft mehr Rechte zu verleihen, strebt die FDP aktuell eine Neuprüfung des Sorgerechtsgesetzes an. Erkennt ein unverheirateter Mann die Vaterschaft an, soll automatisch das gemeinsame Sorgerecht erteilt werden. Geht die Mutter hierzu in Widerspruch, entscheidet das Familiengericht.

 

Heirat aus Steuergründen?

 

Aus Steuergründen zu heiraten, lohnt sich tatsächlich – unabhängig ob ein gemeinsames Kind vorhanden ist oder nicht. Verheiratete Paare können mit dem sogenannten Ehegattensplitting Steuern sparen, besonders dann, wenn ein Partner ein deutlich höheres Einkommen hat als der andere. Über die Wahl bestimmter Steuerklassen sind hier echte Einsparungen möglich. Paare, die ohne Trauschein zusammen leben, können dies nicht. Jeder Partner wird einzeln steuerlich veranlagt. Ein weiterer Grund für eine Heirat ist die Zugewinngemeinschaft, in der Partner leben (außer es wird notariell mittels Ehevertrag etwas anderes vereinbart). Nach dieser Regelung wird alles, was die Partner in die Ehe mit eingebracht haben, bei einer Trennung durch zwei geteilt. Unverheiratete Partner können einen Partnerschaftsvertrag abschließen, in dem eine ähnliche Regelung vereinbart wird. Sonst gehört jedem Partner das, was er in die Beziehung mit eingebracht hat. Einen weiteren Unterschied gibt es im Erbrecht: Auch hier ist ein gesonderter Vertrag erforderlich, um den Lebenspartner als Erben einzusetzen. Ansonsten erbt dieser beim Tode des Partners nichts, die gemeinsamen Kinder erhalten den gesetzlichen Pflichtteil.

 

Folgen fürs Kind

 

Früher hatten Kinder, deren Eltern nicht verheiratet waren, auch in der Gesellschaft einen schweren Stand. Dies hat sich allerdings grundlegend geändert. Die Ehe ohne Trauschein ist schon längst salonfähig geworden. Nichteheliche Kinder werden kaum oder gar nicht diskriminiert oder gemobbt. Das ist eine gute Nachricht, denn dadurch kann sich ein Paar individuell für oder gegen die Ehe entscheiden, ohne um das Wohl des Kindes fürchten zu müssen.

 

 

Zum Weiterlesen:

http://finanzen.focus.de/D/DA/DAS/DAS42/DAS42C/das42c.htm

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/mehr-rechte-fuer-ledige-vaeter/

http://www.vaeter-nrw.de/Familie/Vater_sein/zahlen-daten-fakten-unverheiratete-eltern-und-nicht-eheliche-kinder-in-deutschland/index.php