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Doppelresidenz für Scheidungskinder – was heißt das?

Wenn Eltern sich trennen, dann steht eine Frage ganz vorne: Wo wird unser Kind in Zukunft leben? Die Regel ist, dass ein Elternteil die Hauptfürsorge übernimmt, der andere sieht sein Kind dann nur noch zu bestimmten Zeiten. Doch es geht auch anders! Lesen Sie mehr zum Doppelresidenzmodell, das inzwischen durch zahlreiche Gerichtsentscheide gestärkt wurde.

Das in Deutschland noch recht seltene Modell wird auch als Wechselmodell bezeichnet. Das Kind hat zwei Wohnsitze, es verbringt jeweils 50 % der Zeit bei Vater und Mutter. Für Sie als Eltern bedeutet das, dass an beiden Wohnsitzen Kinderzimmer vorhanden sind und jeweils die komplette Betreuung und Verantwortung bei Ihnen liegt. In einem möglichst regelmäßigen Rhythmus zieht das Kind mit Sack und Pack um.

 

Das Doppelresidenzmodell – So kann es klappen

Der große Vorteil dieses Modells ist, dass das Kind keinen „Ausnahmeelternteil“ hat. Es hat Vater und Mutter nach wie vor als Ansprechpartner und Vorbild. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, dass diese Variante für das Kind harmonisch bleibt. Die Wichtigste: Die Eltern müssen auch nach der Trennung die Aufgabe als Eltern gemeinsam erfüllen. Dieses Modell braucht viele Absprachen, regelmäßige Updates über das Kind und seine Themen und viele gemeinsame Entscheidungen, wenn es um die Erziehung geht. Kommunikations- und Kooperationsprobleme müssen sofort angegangen und gelöst werden. Schließlich ist der Kontakt der Eltern miteinander deutlich häufiger und intensiver. Ebenfalls wichtige Grundvoraussetzungen: Die Eltern müssen räumlich nah beieinander wohnen. Das gilt besonders dann, wenn das Kind zur Schule kommt. Schließlich müssen auch die Lebensbedingungen der Eltern eine Vollzeitbetreuung auf Zeit zulassen. Gibt es neue Partner, müssen auch diese mit der Situation zurechtkommen und bereit zum Kontakt mit dem oder der Ex des neuen Partners sein. Für die Eltern bringt das Modell eine weiterhin starke Bindung zum Kind und einen Anteil an Alltag und Freizeit. Auf der anderen Seite entstehen so auch längere „kinderfreie“ Zeiten, die für den Beruf oder die Freizeit flexibel genutzt werden können.

Viele Informationen zu diesem noch innovativen und kindgerechten Modell finden Sie auf der Webseite von doppelresidenz.org.

Und was bringt das dem Kind?

Fürs Kind bringt die Doppelresidenz Vor- und Nachteile. Es hat Vater und Mutter nach wie vor als Ansprechpartner und Vorbild. Wohnen die Eltern nah beisammen, können ältere Kind auch einmal selbst entscheiden, dass sie den Nachmittag bei oder mit dem anderen Elternteil verbringen können und haben dort ein Zimmer und damit einen Spiel- und Rückzugsort. Das Leben verläuft „normaler“.

Vor allem ältere Kinder nehmen jedoch auch die Nachteile wahr und können den Wechsel wie einen regelmäßigen Umzug empfinden. Schul- und Spielsachen oder auch Kleidung müssen eingepackt werden, wird etwas vergessen, kann das Fehlen als lästig bis schmerzlich empfunden werden. Ein weiteres Thema ist das Vermissen des anderen Elternteils, vor allem dann, wenn es zwischen den Zeiträumen keinen Kontakt gibt.

Die Zeitaufteilung

Wie häufig die Wechsel sind und wie lang damit die Zeiträume beim jeweiligen Elternteil, hängt unter anderem auch vom Alter des Kindes ab. Kleinere Kinder sollten häufiger wechseln, da eine lange Auszeit vom Vater oder der Mutter die Bindung schwächen können. Je älter das Kind wird, umso mehr wird es längere Zeiträume bevorzugen. Wechselzeiten von zwei Wochen werden von vielen älteren Kindern als ideal und angenehm empfunden, um jeweils im anderen Zuhause anzukommen. Wohnen die Eltern so dicht beieinander, dass das Kind den anderen Teil auf Wunsch besuchen kann, sind lange Zeiträume in der Regel leichter zu verkraften als dann, wenn der Kontakt ganz oder größtenteils abbricht.

Doppelresidenz und Kindergeld

Wohnt das Kind jeweils zur Hälfte bei Vater und Mutter und wird auf gegenseitigen Unterhalt verzichtet, dann scheint es logisch, auch das Kindergeld hälftig aufzuteilen. Der Bundegerichtshof ist da allerdings anderer Meinung, er stellt die Regelungen beim Doppelresidenzmodell denen des Residenzmodells, bei dem das Kind bei einem Elternteil seinen Hauptwohnsitz hat, gleich. Wie die Entscheidung des BGH in einem Einzelfall ausfiel, in dem die Mutter trotz Wechselmodell das Kindergeld nicht teilen wollte, lesen Sie hier. Eltern sind daran allerdings nicht gebunden und können eigene Einigungen treffen. Bleiben Sie also fair! Wenn die Betreuung und Versorgung des Kindes jeweils gleichmäßig von Vater und Mutter geleistet wird, dann sollte auch das Kindergeld so aufgeteilt werden.

Nicht immer ist dieses Modell machbar und lebbar. Zwistigkeiten unter den Eltern, Lebensentwürfe und berufliche Herausforderungen können unüberwindbare Hürden sein. Doch insgesamt lohnt es sich, einen Weg zu suchen und zu finden, denn die gemeinsame Zeit ist für Eltern wie für Kind bereichernd.