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Kindersicher – Kriterien für Kinderprodukte

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geht davon aus, dass jährlich etwa 1,6 Millionen Kinder verunglücken. Über 200.000 davon passieren im häuslichen Umfeld und in Zusammenhang mit speziellen Kinderprodukten. Mangelnde Sicherheit ist einer der Hauptauslöser der Unfälle.

Für Kinder gibt es eine Vielzahl von speziellen Produkten, die nicht immer den erforderlichen Sicherheitskriterien entsprechen. Dies bezieht sich sowohl auf Spielzeug als auch auf Dinge des täglichen Gebrauchs wie Kinderhochstühle, Wickeltische oder Kinderbetten. Wenn Eltern schon beim Einkauf darauf achten, dass die Sicherheit der Produkte geprüft und per Siegel bestätigt ist, können viele potentielle Unfallgefahren von vornherein ausgeschaltet werden.


Regeln und Gesetze – Prüfsiegel

Alles, was die Sicherheit von Produkten betrifft, ist im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz geregelt. Dies betrifft zum einen die Kennzeichnungspflicht der einzelnen Waren als auch die Pflichten von Hersteller und Behörden. Eine europaweit geltende Spielzeugrichtlinie (88/378/EWG) soll eine Mindestsicherheit der Spielzeuge garantieren, Kinder müssen vor möglichen Gefahren bewahrt werden. Belegt wird die Einhaltung durch die CE-Kennzeichnung, die allerdings wirklich nur die Einhaltung eines Mindeststandards belegt.

Neben dieser Pflichtkennzeichnung können die Hersteller ihre Produkte durch verschiedene Prüfinstitutionen testen und kennzeichnen lassen. Diese Prüfung ist freiwillig und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Gebräuchliche Kennzeichnungen sind zum Beispiel:

  • Das GS-Zeichen; es steht für die geprüfte Sicherheit von Produkten und wird durch ein unabhängiges, zugelassenes Prüfinstitut (TÜV, LGA) nach einer eingehenden Produktprüfung vergeben.
  • Das VDE-Zeichen; der Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V. vergibt dieses Siegel für Elektrospielzeug und Elektrogeräte. Grundlage der Prüfung sind die internen Bestimmungen des VDE, aber auch Normen und technische Richtlinien.
  • Das „goldene M“; dieses Siegel vergibt die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V. (DGM). Die gekennzeichneten Kindermöbel wie Hochstühle, Kinderbetten oder Wickeltische sind auf Schadstofffreiheit und Sicherheit geprüft.
  • Der „Blaue Engel“; als Prüfsiegel des Umweltbundesamtes, wird er vergeben, wenn das Produkt den umweltfreundlichen Kriterien des Siegels entspricht.
  • Spiel-Gut; Kinderspiel + Spielzeug e.V. heißt der Arbeitsausschuss, der nach einer Prüfung auf Spielwert, Material, Haltbarkeit, Umweltverträglichkeit und Sicherheit das orange-farbene Siegel vergibt.

Weitere Prüfinstitutionen sind zum Beispiel Stiftung Warentest, eine Verbraucherinstitution, die Waren anonym kauft, testet und vergleicht. Bei der Prüfung werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse mit einbezogen, eine Prüfung auf Schadstofffreiheit findet allerdings kaum statt. Dies übernimmt dafür der Verlag Öko-Test, der seine Schwerpunkte zusätzlich auf ökologische Kriterien legt.


Was tun, wenn ein Kinderprodukt gefährlich ist?

Hat man ein Produkt in Verwendung, das sich als gefährlich oder schädlich für das Kind herausstellt oder ist sogar bereits ein Unfall geschehen, hat der Verbraucher verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Falls es nur darum geht, sein Geld zurückzubekommen, ist der Umtausch das Mittel der Wahl. Gibt es hier Schwierigkeiten, hilft die Verbraucherzentrale.

Wenn ein Produkt wirklich gefährlich ist oder wenn es zu Verletzungen oder anderen Schäden beim Kind gekommen ist, sollten Eltern dies melden. Ansprechpartner sind der Hersteller, die zuständige Marktüberwachungsbehörde (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz) oder auch eine Meldung über das ICSMS (www.icsms.org), das als europaweit aktives Marktüberwachungssystem fungiert.

Wenn an einem Produkt schwerwiegende Mängel festgestellt werden, muss der Hersteller oder auch der Händler eine Rückrufaktion einleiten. Erfahren Sie von einer solchen durch Internet, Tagespresse oder Nachrichten, sollten Sie das unbedingt ernst nehmen. Rückrufaktionen werden nur in schwerwiegenden Fällen initiiert und haben zum Ziel, dass das gefährliche Produkt vollständig vom Markt verschwindet.


Sicherheitstipps bei der Anschaffung

Bereits beim Einkauf kann man durch die Beachtung einiger wichtiger Punkte entscheiden, wie sicher ein Kinderprodukt ist. Dies gilt natürlich auch für Geschenke, im Zweifelsfall sollten diese lieber umgetauscht werden als dass ein Unfall riskiert wird.

  • Am besten informiert man sich vor dem Kauf über die Produkte und ihre Eigenschaften. Fündig wird man hier oft bei Stiftung Warentest oder bei Ökotest.
  • Der Einkauf erfolgt am besten im Fachgeschäft und nur nach eingehender Beratung durch einen Fachverkäufer.
  • Werbeaussagen sollten Sie nicht blind vertrauen.
  • Besonders bei sehr günstigen Produkten ist Vorsicht geboten. Sie entsprechen oft nicht den geforderten und nötigen Sicherheitsvorschriften.
  • Überlegen Sie vor dem Kauf auch, ob das gewählte Produkt zu Ihrem Kind in Alter und Entwicklungsstand und auch in Hinblick auf seine Vorlieben passt.


Auf diese Punkte hin sollten Sie Kinderprodukte vor dem Kauf überprüfen:

  • Sind auf dem Produkt Angaben zum Hersteller gemacht?
  • Sind die wichtigsten Sicherheitskennzeichnungen (CE, GS, VDE) und Angaben zu DIN-Normen vorhanden?
  • Hat das Produkt scharfe Ecken, Quetschstellen oder andere verletzungsträchtige Stellen?
  • Ist das Produkt stabil und aus robustem Material hergestellt?
  • Achten Sie auf ablösbare Kleinteile und unangenehme Gerüche.


Kinderprodukte sicher benutzen

Auch dann, wenn ein Produkt allen Vorschriften entspricht, sollten Sie sich nicht zu 100% auf seine Sicherheit verlassen. Benutzen Sie Spielzeuge und Kindermöbel nur sachgemäß und achten Sie darauf, dass sich auch Ihr Kind daran hält. Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise sollten Sie gründlich lesen und ernst nehmen.

Wichtig ist, das Gleichgewicht zwischen der eigenen Aufsichtspflicht und der Entdeckerfreude des Kindes zu halten. Kinder müssen Ihre eigenen Erfahrungen machen und die Chance bekommen, ein neues Spielzeug oder Kindermöbel selbst zu erkunden. Trotzdem sollten Eltern ein Auge auf das Kind haben und es vor Gefahren schützen, die es selbst noch nicht überblicken kann.

 


Zum Weiterlesen:
http://www.kindersicherheit.de/pdf/Einkaufen_fuer_die_Kleinsten.pdf