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Wenn Kinder selbst Geld verdienen wollen

Wenn Ihr Kind diesen Wunsch äußert, sollte Sie das mit Stolz erfüllen. Es hat begriffen, dass es für die Erfüllung seiner Wünsche selbst etwas tun kann und muss und hat damit eine wichtige Lebenslektion gelernt. Finden Sie zusammen heraus, welche Möglichkeiten es für Ihr Kind gibt, an eigenes Geld zu kommen.

In der Regel kommt dieser Wunsch ab etwa 10 Jahren auf. In diesem Alter ist es Kindern gesetzlich noch nicht erlaubt zu arbeiten. Trotzdem gibt es einige Möglichkeiten, wie schon jüngere Kinder sich etwas dazuverdienen können. Ferienarbeit oder kleinere Nebenbeschäftigung wie Zeitungen austragen, dürfen Kinder frühestens ab dem vollendeten 13. Lebensjahr ausüben.

 

Gesetzliche Regelungen zur Arbeit von Kindern

Maßgebliche gesetzliche Grundlage ist die Kinderarbeitsschutzverordnung, die für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren gilt. Für Kinder unter 13 Jahren gilt ein generelles Beschäftigungsverbot, ab 13 dürfen folgende Tätigkeiten ausgeübt werden:

  • Austragen von Zeitungen und Prospekten
  • Handreichungen beim Sport
  • Mithilfe bei nichtgewerblichen Veranstaltungen

Innerhalb der Familie sind folgende Beschäftigungen erlaubt:

  • Tätigkeiten in Haushalt und Garten
  • Botengänge
  • Betreuung von Kindern oder anderen Personen, die mit im Haushalt leben
  • Nachhilfe
  • Betreuung von Tieren
  • Einkaufstätigkeiten (kein Tabak, kein Alkohol)

In der Landwirtschaft dürfen mindestens 13-jährige folgende Arbeiten verrichten:

  • Hilfe bei Ernte und Feldarbeit
  • Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (zum Beispiel auf dem Wochenmarkt)
  • Versorgung von Tieren

 

Bedingung für die Ausübung der Tätigkeit ist immer, dass sie für das Kind geeignet und körperlich nicht zu anstrengend ist oder das Kind in sonst irgendeiner Art und Weise physisch oder psychisch überfordert. Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt für Kinder zwischen 13 und 14 Jahren zwei Stunden.

Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche maximal acht Stunden täglich arbeiten. Die Arbeitszeit muss zwischen 8 und 20 Uhr liegen und darf die Gesundheit nicht beeinträchtigen.

Arbeiten für jüngere Kinder

Auch Kinder unter 13 Jahren wollen sich häufig schon eigenes Geld verdienen. Auch wenn ein generelles Beschäftigungsverbot herrscht, können leichte Tätigkeiten im Haushalt, die zur generellen Mithilfe zählen, mit Geld belohnt werden. Dazu können Sie auch die Verwandtschaft ermuntern. Das Kind kann vielleicht einer pflegebedürftigen Verwandten Gesellschaft leisten und ihr vorlesen. Aufgrund des generellen Verbots der Kinderarbeit ist es wichtig, dass die Tätigkeit nicht unter Druck und über längere Zeit ausgeübt wird. Die „Bezahlung“ ist in diesem Sinn weniger als Geld verdienen, sondern als Anerkennung für die erbrachte Leistung zu verstehen.

Schule geht vor!

Grundsätzlich dürfen Beschäftigungen erst nach der Schule ausgeübt werden. Eltern sollten darauf achten, dass möglichst auch die Hausaufgaben vorher erledigt werden. Stellen Sie fest, dass sich Ihr Kind überanstrengt, dann muss der Nebenjob eingeschränkt oder ganz aufgegeben werden. Das sieht schon einmal das Gesetz vor. Haben Sie ein Auge auf die Auslastung Ihres Kindes. Gibt es neben dem Schülerjob auch noch zeitaufwendige Hobbys und viele feste wöchentliche Termine, dann bleibt oft zu wenig Freizeit. Überlegen Sie zusammen, wie die optimale Gestaltung aussehen kann.

Es spricht viel dafür, dass Kinder frühzeitig in die Berufswelt hinein schnuppern, aber auch einiges dagegen. Wichtig ist, dass Sie nicht den Überblick verlieren, was Ihr Kind tut und immer auf eine richtige Gewichtung zwischen Schule, Freizeit und Arbeit achten.

 

Zum Weiterlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kindarbschv/gesamt.pdf