27 Oktober, 2010 - 10:38
 

Vorsicht Azofarbstoffe!

 Seit Juli 2010 ist es EU-weit Pflicht: Lebensmittel mit Azofarbstoffen müssen gekennzeichnet werden. Sie stehen im dringenden Verdacht, bei Kindern Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen zu verursachen. Häufig enthalten Süßigkeiten wie Gummibärchen, Lollies und Bonbons die gefährlichen Stoffe.

Azofarbstoffe zählen zu den Zusatzstoffen, die mit E-Nummern gekennzeichnet werden. Die Ergebnisse einer britischen Studie von 2007, die belegt, dass die Farbstoffe Hyperaktivität auslösen können, hat nun zu der Hinweispflicht auf Lebensmitteln geführt. 
 
 
Bei Lebensmitteln sollte man auf folgende Bezeichnungen achten:
 
- E 102 Tartrazin
- E 110 Gelborange S
- E 104 Chinolingelb
- E 122 Azorubin
- E 129 Allurarot
- E 124 Cochenillerot
 
Es lohnt sich übrigens, nach Produkten ohne diese Zusatzstoffe Ausschau zu halten. Gesundheitsbewusste Hersteller verwenden zum Einfärben natürliche Farbstoffe wie Holunder, Chlorophyll, Rote Beete oder Kurkuma. Werden diese Stoffe verwendet, trägt das Produkt die Aufschrift: „Ohne künstliche Farbstoffe“. 
 
Übrigens fordern die Verbraucherschützer ein vollständiges Verbot der gesundheitsgefährdenden Farben in der gesamten EU, da nach ihrer Ansicht ein Warnhinweis allein nicht ausreicht.
 
Zum Weiterlesen:
http://www.geldsparen.de/sparen/Einkaufen/azofarbstoffe-bunt-und-ungesund.php
 

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Redaktion Vaterfreuden.de
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