© 3d-Master - Fotolia.com

Aufsichtspflicht – Eltern haften für ihre Kinder

Nach §1631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Eltern die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Dies beinhaltet ebenso die Aufsichtspflicht, die zum einen die Kinder, zum anderen aber auch Dritte schützen soll. Wird die Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt, kann das weitreichende Konsequenzen haben.

So ganz genau wissen es nur die Gerichte: Was genau die Aufsichtspflicht beinhaltet, ist gesetzlich nämlich nicht festgelegt. Im §832 des BGB steht dazu nur, dass eine Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder besteht und dass die aufsichtspflichtige Person zum Schadenersatz gegenüber Dritten herangezogen werden kann.

 

Hat man den Paragraphen gelesen, ist man nicht viel schlauer als vorher und es bleiben viele Fragen offen.

Was ist nun genau die Aufsichtspflicht und wen betrifft sie?

Unter die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. eines Erwachsenen fallen minderjährige Kinder und Jugendliche sowie geistig oder körperlich beeinträchtigte Personen. Das bedeutet also, dass Eltern für ihre eigenen Kinder, aber auch für Besuchskinder, zum Beispiel am Kindergeburtstag, im Urlaub oder bei Übernachtungen verantwortlich sind. Sinn und Zweck ist zum einen, dass die Kinder sich selbst oder andere nicht verletzen. Ebenso gehört dazu, dass die Kinder vor Verletzungen durch Dritte geschützt sind. Dieser Schutz ist erforderlich, da der betreffende Personenkreis noch nicht in vollem Umfang seine Taten und die anderer Personen beurteilen und abschätzen kann. Da diese Fähigkeit jedoch auch vom Kind abhängig ist, variiert die Intensität der Aufsicht und zwar nach Alter, geistiger Entwicklung, eigener Erfahrungen (Schulweg, der seit Jahren selbstständig begangen wird), Behinderungen, Krankheiten und besonderer Fähigkeiten (Schwimmer oder Nichtschwimmer). Weiterhin ist auch der Ort, an dem sich ein Kind aufhält entscheidend. Auf einer Baustelle ist es gefährlicher als auf dem Spielplatz oder im Kino. Hier ist die Eigenverantwortlichkeit des Aufsichtspflichtigen gefragt. Er muss selbst entscheiden, was er dem Kind zutraut und in welche Gefahren es geraten könnte.

Zur Aufsichtspflicht gehört auch die sogenannte Informationspflicht. Eltern müssen Ihr Kind oder andere Kinder, die sie beaufsichtigen, über alle möglichen Gefahren informieren. Das gilt zum Beispiel für das richtige Verhalten im Straßenverkehr, für den Umgang mit Werkzeug oder spitzen Gegenständen oder für Regeln am Wasser oder im Gebirge.

Verletzung der Aufsichtspflicht

Wird die Aufsichtspflicht verletzt, dann kann das unangenehme Folgen haben. So kann zum Beispiel von geschädigten Personen Schadensersatz gefordert werden, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Wenn es zu schweren Unfällen mit Verletzungen oder Todesfolge kommt, weil die Aufsichtspflicht verletzt wurde, können strafrechtliche Folgen eintreten.

Dabei entscheidend ist jedoch immer, dass der Schaden nicht passiert wäre, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden wäre. Und genau hier beginnt ein großer Interpretationsspielraum. Denn es müssen viele Komponenten berücksichtigt werden, um eine Verletzung nach- bzw. abzuweisen. Kommt es zu Verletzungen von Personen, dann tritt in der Regel die Staatsanwaltschaft in Kraft, die dem Aufsichtspflichtigen nachweisen muss, dass er fahrlässig gehandelt hat.

Aufsichtspflicht für fremde Kinder

Übernachtungsgäste, Geburtstagsgäste, Besuchskinder – auch für sie haben Eltern eine Aufsichtspflicht ab dem Moment, ab dem die Kinder in ihre Obhut übergeben werden. Auch hier gilt die Regel, dass sich das Maß der Aufsichtspflicht nach dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes richtet. Es gelten in allen Punkten dieselben Regeln, lediglich in der Haftung für Schäden variiert die Vorgehensweise. Dies liegt daran, dass in den Privat-Haftpflichtversicherungen unterschiedliche Konditionen angegeben sein können. Sicherheitshalber sollten Sie vor der Aufnahme eines Kindes die Leistungen Ihrer Haftpflichtversicherung prüfen.

Die Aufsichtspflicht ist ein weiter und sehr interpretationsfähiger Bereich, in dem sich Eltern oft unsicher fühlen. Hier sollte man nach dem gesunden Menschenverstand und dem eigenen Gefühl gehen: Was kann ich meinem Kind zutrauen, wo kann es für das Kind oder andere gefährlich werden.