© pressmaster - Fotolia.com

Das jüngste Kind in der Klasse

Die jüngsten Kinder in einer Klasse haben dort oft einen schweren Stand. Eltern sollten sich deshalb gut überlegen, ob ein Kind, das eigentlich noch ein Jahr im Kindergarten verbringen könnte – ein so genanntes „Kann-Kind“ - wirklich schon die Schule besuchen soll oder ob man lieber noch ein Schuljahr abwartet.

Wann für ein Kind die Schulpflicht eintritt, richtet sich nach dem Zeitpunkt des sechsten Geburtstages. Die Regelungen werden in den einzelnen Bundesländern verschieden gehandhabt. So ist in Berlin zum Beispiel der 31. Dezember Stichtag. Kinder, die vor diesem Termin Geburtstag haben, sind für das nächste Schuljahr schulpflichtig, alle anderen Kinder fallen unter die Kann-Kind-Regelung. Je später der Geburtstag, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind zum jüngsten in der Klasse wird.

 

 

Wie entscheidet sich die Schulreife?

Bei der Einschulungsuntersuchung, die in den meisten Bundesländern obligatorisch ist, wird die Schulreife der zukünftigen Erstklässler geprüft. Getestet werden körperliche Entwicklung und Motorik, emotionale, geistige und soziale Fähigkeiten. Werden die Tests bestanden, attestiert der durchführende Arzt die Schulreife. So kann es vorkommen, dass ein altersmäßig sehr junges, aber schon gut entwickeltes Kind in die erste Klasse eingeschult wird. Problematisch dabei kann es sein, dass das Kind zwar im geschützten Rahmen des Tests gute Leistungen erbringt, von der „Übermacht“ der durchweg älteren Kinder in der Schule dann aber doch überfordert wird. Dies sollten vor allem Eltern berücksichtigen, die überlegen, ob sie ihr Kind als Kann-Kind vorzeitig einschulen.

 

Das jüngste Kind – mögliche Schwierigkeiten in der Schule

Bei der Schuluntersuchung wurde einem noch sehr jungen Kind die Schulreife bestätigt, das heißt, Motorik, kognitive und soziale Fähigkeiten sollten genügend ausgeprägt sein, so dass es in der ersten Klasse zurechtkommt. In der Realität sieht die Sache oft anders aus: Als kleinstes und höchstwahrscheinlich schwächstes Mitglied im neuen Klassenverband laufen die jüngsten Kinder in der Klasse häufig Gefahr, als Sündenbock und Mobbingopfer missbraucht zu werden. Kinder können grausam sein und in vielen Familien wird leider die Machtausübung an Schwächeren – nämlich den eigenen Kindern - vorgelebt. Kein Wunder also, dass diese häusliche Realität im außerhäuslichen sozialen Umfeld nachgelebt wird.

Das jüngste Kind hat einiges auszuhalten, wenn es erst einmal in eine bestimmte Rolle gedrängt wurde und darüber hinaus noch zu den sogenannten „Opfertypen“ gehört. Meist sind die Kinder eher schüchtern, unsicher und zurückhaltend, wagen es kaum zu widersprechen und Widerstand zu leisten. Kommt zu einer solchen Persönlichkeitsstruktur noch die körperliche Unterlegenheit durch das geringere Alter hinzu, sind die Positionen schnell klar.

 

Als jüngstes Kind der Klasse eingeschult – Zukunftsaussichten

Die Geister scheiden sich an dieser Frage: Während die Befürworter der frühen Einschulung Gründe wie Langeweile im Kindergarten, früherer Eintritt ins Studium oder ins Berufsleben und dadurch bessere Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie eine maximale Lernfähigkeit anführen, behaupten die Kritiker genau das Gegenteil: Mit dem frühen Schuleintritt würde man den Kindern ein Stück Kindheit nehmen, es käme zu Überforderung und damit psychischem Stress, schließlich sei der frühere Eintritt in den „Ernst des Lebens“ eine zusätzliche Belastung für die Kinder. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen und lässt sich sicher in erster Linie im Einzelfall klären. Eine Studie in Hessen, die unter Mitwirkung von 10.000 Schülern durchgeführt wurde, hat allerdings ergeben, dass früh eingeschulte Kinder seltener den gymnasialen Weg einschlagen.  

Ihr Kind fällt unter die Kann-Kind-Regelung oder würde bereits mit fünfeinhalb Jahren eingeschult werden (wie es in Berlin der Fall sein kann)? Beobachten Sie Ihr Kind und gehen Sie so sachlich wie möglich der Frage nach seiner Schulreife nach. Im Zweifelsfall sollten Sie lieber noch ein Jahr abwarten, bis Sie Ihren Sprössling in die Schulwelt entlassen.