Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Wer mit seinem Kind in den Urlaub fährt, sollte die wichtigste Regel beachten: Nur wenn das Kind glücklich und gut gelaunt ist, können auch die Eltern den Urlaub entspannt genießen. Dieser Grundsatz sollte bereits bei der Wahl des Urlaubszieles mit eingeplant werden.

Singles schütteln wohl häufig darüber den Kopf, aber wer mit der Familie in den Urlaub fahren will, weiß: Je früher und gründlicher man plant, umso kostengünstiger und reibungsloser geht nachher die Reise über die Bühne. Das gilt für eine Flugreise auf die kanarischen Inseln ebenso wie für den Campingurlaub an der Ostsee.

Wollen Sie mit Ihrem Kind ins Ausland, insbesondere in Nicht-EU-Länder verreisen, genügt nicht mehr wie früher ein Eintrag im Reisepass der Eltern. Nach dem Prinzip „Eine Person – Ein Pass“ benötigen bereits Neugeborene für diesen Fall einen Kinderreisepass. Eingeführt wurde diese Regelung im Juni 2012.

Der Personalausweis war lange Zeit etwas für Erwachsene oder Heranwachsende. Ab dem 16. Lebensjahr konnte dieser beantragt werden. Kinder, die jünger waren, brauchten keinen Personalausweis. Doch inzwischen gibt es ihn, den Personalausweis für Kinder unter 16 Jahre. So weit, so gut. Aber warum sollte man so einen Ausweis überhaupt beantragen? Eine gute Frage.

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