Die Hartz IV – Leistungen sind knapp bemessen, keine Frage. Daher gibt es vom Staat auch ergänzende Zahlungen, wenn sogenannte „Mehrbedarfe“ bestehen. Auch Alleinstehende, die Hartz IV beziehen, haben das Recht auf zusätzliche Leistungen, um ihnen den Kontakt zu und den Umgang mit ihren Kindern zu ermöglichen. Diese können durchaus erheblich sein – bis hin zum Anrecht auf eine größere Wohnung.

Der Nachwuchs ist da! Endlich dürfen Sie Ihren kleinen Schatz im Arm halten und möchten ihn am liebsten gar nicht mehr loslassen. Dennoch sollten Sie sich bei aller Freude auch um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern. Schließlich bedeutet ein Kind in den meisten Fällen, dass weniger Geld zur Verfügung steht.

Gerade in Gegenden mit hohen Mieten stehen Familien mit Kindern vor einem Problem. Die Wohnung muss eine gewisse Größe haben, das Geld reicht aber nicht aus. Für Familien mit geringem Einkommen können die Mietkosten bezuschusst werden. Für Familien mit eigenen Heim gibt es den sogenannten Lastenzuschuss.

Eine Familiengründung kostet Geld– für viele junge Paare ist dies ein Grund, mit dem Kinder kriegen noch zu warten und es immer weiter nach hinten zu schieben. Ganz mittellos sollte man idealerweise natürlich nicht sein, wenn es aber knapp wird, springen verschiedene Institutionen mit finanzieller Unterstützung ein.

In Deutschland beziehen etwa 2 Millionen Kinder Leistungen nach Hartz IV. Damit wird der Mindestbedarf für das Kind gedeckt, die sogenannte Grundsicherung. Ein Anspruch entsteht, wenn die Eltern arbeitslos sind und selbst Hartz IV beziehen oder zu wenig verdienen, um die gesamte Familie zu versorgen.