© MASP - Fotolia.com

Das ändert sich für Familien in 2012

Alle Jahre wieder stehen Änderungen an, was Kindergeld, Steuern und sonstige finanzielle Belange angeht. Auch in 2012 ist das nicht anders. Was Kinderbetreuung und Kindergeld angeht, gibt es einige Erleichterungen, im Bereich der Lohnsteuererklärung gilt es besonders für werdende Eltern genau hinzusehen.

Je genauer man sich einen Überblick über herrschendes Finanzrecht verschafft, umso größer ist der Spielraum für Einsparungen. Deshalb sollte man sich die Mühe machen und genau prüfen, ob sich etwaige Änderungen positiv auf die eigene Finanzlage auswirken. Es lohnt sich, die vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen und statt ans Finanzamt zu zahlen lieber für einen entspannenden Familienurlaub zu sparen.

 

Änderungen beim Kindergeld in 2012

Die Höhe des Kindergeldes bleibt auch in 2012 unverändert: Für erstes und zweites Kind besteht ein Kindergeldanspruch von 184 Euro je Kind, für das dritte Kind gibt es 190 und für das vierte 215 Euro im Monat. Die nächste Erhöhung ist erst für 2013 geplant, soll dann aber in Form von Gutscheinen ausgegeben werden. Einkommensschwache Familien können nach wie vor zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel den Kindergeldzuschlag beanspruchen.

Neues ergibt sich nächstes Jahr für Eltern mit bereits volljährigen Kindern. Die bis dato „kindergeldschädliche“ Einkommensgrenze für Einnahmen des Kindes, die bei 8.004 Euro pro Jahr lag, entfällt. Dementsprechend müssen auch keine Nachweise und Belege mehr eingereicht werden, wenn für volljährige Kinder in der ersten Berufsausbildung Kindergeld beantragt wird. Nach Abschluss der Ausbildung wird Kindergeld weitergezahlt, wenn nachgewiesen wird, dass das Kind weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Diese Änderung gilt rückwirkend und zwar zum 01. Juli 2011.

 

Kinderbetreuungskosten absetzen – Erleichterungen für 2012

Aktuell wird steuerrechtlich unterschieden, ob Kinderbetreuungskosten erwerbsbedingt oder nicht erwerbsbedingt verursacht werden. Diese Differenzierung entfällt ab 2012. Alle Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen und zwar bis zu zwei Drittel der anfallenden Kosten bzw. einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr.

Als Kinderbetreuungskosten gelten die Beiträge für Kindergärten, Horte oder Internate sowie die Honorare für Tagesmütter oder Babysitter. Auch das Taschengeld, das ein Au-pair bekommt, fällt unter diesen Posten. Ebenso als Betreuungskosten können die Aufwendungen abgesetzt werden, die anfallen, wenn Großeltern oder andere Verwandte ein Kind betreuen. Dies wird allerdings nur anerkannt, wenn es eine schriftliche Vereinbarung hierzu gibt. Auch Fahrtkosten sind absetzbar. Da es keine Pauschalbeträge gibt, müssen alle Aufwendungen in diesem Bereich durch Belege nachgewiesen werden.

 

Achtung Lohnsteuer!

Ab Januar 2012 sollte es die Lohnsteuerkarte aus Papier eigentlich gar nicht mehr geben. Die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens, das schon im Jahr 2011 genutzt werden sollte, verzögert sich nochmals. Deshalb behält die Lohnsteuerkarte von 2010 länger als üblich ihre Gültigkeit. Besonders werdende Eltern müssen alle Daten auf der Lohnsteuerkarte genau auf ihre Richtigkeit prüfen – ansonsten könnte es Einbußen beim Elterngeld in 2012 geben. Haben sich Änderungen ergeben, zum Beispiel was Steuerklasse, Kirchensteuer oder Kinderfreibeträge betrifft, muss das zuständige Finanzamt informiert werden.

 

Steuertipps für 2012

Wer in 2011 noch reagiert, hat verschiedene Möglichkeiten, nächstes Jahr Geld bzw. Steuern zu sparen. Prüfen Sie, ob einer der folgenden Tipps für Sie nützlich ist:

 

  • Ab nächstem Jahr werden neu abgeschlossene Lebensversicherungen nur noch mit garantiert 1,75% verzinst. In 2011 gibt es noch garantierte 2,25% Zinsen.
  • Verträge zur privaten Altersvorsorge wie Lebensversicherung, Riester oder Rürup können bis 2011 schon mit 60 Jahren beansprucht werden. Ab 2012 abgeschlossene Verträge werden zwei Jahre später, also erst mit 62 Jahren fällig.
  • Ab nächstes Jahr können Ehepartner nicht mehr beitragsfrei „mitriestern“. Bei neu geschlossenen Verträgen ab 2012 muss der mitversicherte Ehepartner pro Monat mindestens fünf Euro einbezahlen.
  • Die Höchsteinzahlungsgrenze für Rürup-Renten pro Jahr erhöht sich um 400 Euro auf 14.800 Euro.

Wem diese Steueränderungen zu kompliziert und undurchschaubar sind, kann die eigene Finanzlage von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein prüfen lassen. Auch die Verbraucherzentralen wissen Bescheid und können wichtige Tipps und Anregungen geben.