Bekommt ein Paar ein Kind, so stehen meist andere Dinge im Vordergrund als die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten. Gerade bei nicht verheirateten Eltern macht es aber durchaus Sinn, sich hierüber bereits im Vorfeld zu informieren, um Nachteile zu vermeiden.

Im Prozess einer Scheidung werden ganze Lebensentwürfe auseinander-dividiert. Es muss für die jeweilige Ehe herausgefunden werden, welcher der Partner welche Pflichten über-nehmen soll und welche Lasten zumutbar sind. Selbst wenn ein Paar eine einvernehmliche Trennung anstrebt, gibt es erfahrungsgemäß einige Punkte, über die in der Regel gestritten wird und die häufig gerichtlicher Klärung bedürfen.

“Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“ – dieser altbekannte Ausspruch gewinnt vor dem Hintergrund eine ganz neue Dimension, wenn keine so rechten Vater-Glücksgefühle aufkommen wollen und Zweifel des vermeintlichen biologischen Vaters an einer Vaterschaft – ob berechtigt oder unberechtigt – bestehen.

Führen Sie sich bitte zunächst folgende erstaunliche Erkenntnis vor Augen: Schon dann wenn und so lange eine Familie intakt ist und funktioniert, werden bestehende gesetzliche Vorschriften ganz intuitiv gelebt. Es werden gemeinsame Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten der Kinder getroffen, die zur Verfügung stehenden Einkünfte dienen der gesamten Familie, die Aufgaben zur Betreuung der Kinder werden verteilt, das für das eigene Kind am besten geeignete Betreuungsmodell wird gefunden, freie Zeit mit den Kindern verbracht, Erziehung gemeinsam gelebt.

Seit dem Jahre 2008 wurden vom Bundesgerichtshof bestimmte Grundsätze zur Bemessung und Berechnung des nachehelichen Unterhalts neu entwickelt. Schlagwörter hierfür sind die sogenannten „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse“ sowie die sog. „Dreiteilungs- oder Drittelmethode“.