Der Verlust des Jobs gleicht einem Alptraum. Er zieht einem den Boden unter den Füßen weg, nicht nur wegen der Frage, was die Zukunft bringt, sondern auch wegen finanzieller Konsequenzen und einem geregelten Tagesablauf, der plötzlich wegfällt. Auch die Beziehung wird auf eine harte Probe gestellt. Und schließlich muss man es ja auch noch den Kindern beibringen.

Viele Arbeitnehmer organisieren ihr Privat- um ihr Erwerbsleben herum und opfern gerne viel Zeit für ihren Beruf, denn hier bekommen sie Anerkennung und Erfolgserlebnisse. Mit der Geburt des ersten Kindes verschieben sich diese Prioritäten häufig. Für diejenigen, die in den ersten Monaten viel Zeit mit dem neuen Kind verbringen möchten, aber dennoch auch zeitweise nicht ganz aus dem Beruf aussteigen wollen, gibt es den Anspruch auf eine Teilzeitstelle während der Elternzeit.

Die Geburt eines Kindes bedeutet nicht nur das Glück der Gründung oder Erweiterung einer Familie, sondern hat neben finanziellen auch rechtliche Auswirkungen auf fast jeden Lebensbereich. So werden grundsätzlich beide Eltern sorgeberechtigt und unterhaltspflichtig (Familienrecht), das Neugeborene wird mit der Durchtrennung der Nabelschnur rechtsfähig (allgemeines Zivilrecht) und bereits das Ungeborene, der sog. nasciturus, ist erbfähig (Erbrecht). Darüber hinaus betrifft eine Geburt noch viele weitere Bereiche des alltäglichen (Rechts-) Lebens, an die man vielleicht nicht gleich denkt. In diesem Artikel soll der Kündigungsschutz der in einem Arbeitsverhältnis stehenden werdenden Eltern näher betrachtet werden.