Die Geburt eines Kindes bedeutet nicht nur das Glück der Gründung oder Erweiterung einer Familie, sondern hat neben finanziellen auch rechtliche Auswirkungen auf fast jeden Lebensbereich. So werden grundsätzlich beide Eltern sorgeberechtigt und unterhaltspflichtig (Familienrecht), das Neugeborene wird mit der Durchtrennung der Nabelschnur rechtsfähig (allgemeines Zivilrecht) und bereits das Ungeborene, der sog. nasciturus, ist erbfähig (Erbrecht). Darüber hinaus betrifft eine Geburt noch viele weitere Bereiche des alltäglichen (Rechts-) Lebens, an die man vielleicht nicht gleich denkt. In diesem Artikel soll der Kündigungsschutz der in einem Arbeitsverhältnis stehenden werdenden Eltern näher betrachtet werden.