Experten schätzen, dass jedes Jahr circa 70.000 Kinder in Deutschland geboren werden, bei denen biologischer und offizieller Vater nicht übereinstimmen, das sind etwa 10% aller Neugeborenen. Genaue Zahlen kennt natürlich niemand, denn oft wird die Tatsache, dass das Kind nicht vom eigenen Freund oder Ehemann stammt, von den Müttern verschwiegen.

Der Bundesgerichtshof öffnet den Weg zum Auskunftsanspruch des sog. Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses gegen den biologischen Vater.

Wenn einen Mann die Zweifel überkommen, ob er wirklich der Vater seines Kindes ist, besteht die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass die Möglichkeit, die Vaterschaft zu kontrollieren, nicht willkürlich und ohne Einverständnis der Beteiligten durchgeführt werden kann.

“Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“ – dieser altbekannte Ausspruch gewinnt vor dem Hintergrund eine ganz neue Dimension, wenn keine so rechten Vater-Glücksgefühle aufkommen wollen und Zweifel des vermeintlichen biologischen Vaters an einer Vaterschaft – ob berechtigt oder unberechtigt – bestehen.