© stockWERK - Fotolia.com

Bildungspaket für mehr Chancengleichheit in der Schule – welche Leistungen gibt es für wen?

In Deutschland soll in Bezug auf Bildung Chancengleichheit herrschen. Dabei darf es keine Rolle spielen, aus welcher Schicht das Kind kommt. Zur Lernförderung gibt es die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket genannt.

Wer kann die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen?

Um das soziale Gleichgewicht zu gewährleisten, gibt es die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese basieren auf § 28 SGB II. In Abschnitt 1 ist definiert, wer einen Anspruch auf die Unterstützung durch das Bildungspaket hat:
Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).
Es geht also um die Förderung für Bildung von Kindern, deren Eltern Sozialleistungen erhalten. Dabei handelt es sich vor allem um finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme für die Lernförderung bzw. für damit in Zusammenhang stehende Leistungen.


Was beinhaltet das Bildungspaket?

Gemäß § 28 SGB II können folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe übernommen werden, wenn ein entsprechender Anspruch besteht:

  • Schulbedarf: Schulranzen, Blöcke, Stifte und Co. gehören zur Grundausstattung eines jeden Schülers. Allerdings sind diese Utensilien nicht billig. Durch das Bildungspaket kann ein Zuschuss von insgesamt 100 Euro pro Schuljahr gewährt werden.
  • Mittagessen: In zahlreichen Schulen wird eine warme Mahlzeit in der Mittagspause angeboten. Durch das Bildungspaket wird ein Großteil der Ausgaben für das Mittagessen übernommen. Lediglich ein Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit ist zu entrichten.
  • Nachhilfe: Wird von der Schule eine Bescheinigung ausgestellt, dass ein Schüler Nachhilfeunterricht benötigt, kann eine Kostenübernahme durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgen.
  • Ausflüge und Klassenfahrten: Auch hierbei soll Schülern, deren Eltern nicht über ein großes Einkommen verfügen, kein Nachteil entstehen. So werden die Kosten für Wandertage oder Klassenfahrten durch das Bildungspaket auf Antrag übernommen.
  • Kultur, Sport und Freizeit: Mit einer Pauschale von zehn Euro monatlich soll die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Ähnlichem bezuschusst werden.
  • Fahrtkosten: Regional gibt es unterschiedliche Rabattmodelle bezüglich der Anfahrtskosten zur Schule für bedürftige Kinder.


Wo können Sie die Leistungen vom Bildungspaket beantragen?

An welche Behörde Sie einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe richten können, hängt maßgeblich davon ab, von welcher Behörde Sie Sozialleistungen beziehen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Zuständigkeit auf:

  • Empfänger von ALG II oder Sozialgeld: Jobcenter
  • Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag: Wohngeldstelle
  • Empfänger von Sozialhilfe: Sozialamt
  • Empfänger von Asylbewerberleistungen:  Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerbe

Der Antrag selbst wird Ihnen bei der Behörde ausgehändigt und kann eigenständig ausgefüllt werden. Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter wenden.


Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.arbeitslosenselbsthilfe.org viele weitere Ratgeber, Informationen und eBooks zu Themen, wie Elternzeit, Jobcenter oder Sonderbedarf.