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Mein Kind ist behindert - Hier gibt es Unterstützung

Das Leben mit einem behinderten Kind ist eine ständige Ausnahmesituation. Eltern in dieser Situation sind permanent gefordert und haben mit immer neuen Herausforderungen zu kämpfen. Der Druck ist hoch – in jeder Beziehung. Um so wichtiger ist es, sich alle Hilfe zu holen, die man kriegen kann.

 

Der Staat bietet viele Hilfestellungen, die Eltern mit behinderten Kindern unterstützen. In erster Linie sind das finanzielle Hilfen, aber auch spezielle Einrichtungen für geistig und körperlich behinderte Kinder helfen bei der Betreuung und Versorgung. Diese Hilfen entlasten zum Teil finanziell, nehmen jedoch nicht die ständige Sorge um die Zukunft. 

 

Leistungen zur Eingliederung in den Alltag

Diese Leistungen werden im Bereich der medizinischen Rehabilitation in Form von ärztlichen Behandlungen und anderen Heilbehandlungen wie Physio- und Ergotherapie oder Logopädie gewährt. Zu Beginn der Schulpflicht gibt es spezielle Förderungen, die dem behinderten Kind die Eingliederung in die Gemeinschaft erleichtern sollen. Und schließlich gibt es Geld – für die Sicherung des Unterhaltes, für Transport, Berufsförderung und Hilfe im Haushalt für die Eltern. Auch steuerlich erhalten die Eltern Vorteile, um den finanziellen Druck zu nehmen. Wer für die Gewährung der Leistungen zuständig ist, ist unterschiedlich. Ansprechpartner sind Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, die Agenturen für Arbeit und andere Institutionen. In der Regel gibt es in größeren Städten Servicestellen, die Beratung und Unterstützung beim Weg durch den Behördendschungel anbieten.

http://www.reha-servicestellen.de/

 

Frühförderung für behinderte Kinder

Frühförderung ist gerade für körperlich und geistig beeinträchtigte Kinder außerordentlich wichtig. So werden die vorhandenen Potentiale maximal ausgeschöpft. Dies ist umso effektiver, je jünger ein Kind ist. Neben der konkreten therapeutischen Behandlung beinhaltet die Frühförderung auch Hilfe und Beratung für die Eltern. Ob ein Anspruch auf Frühförderung besteht, entscheidet die ARGE, bzw. die Familienkasse. Kinderarzt und Facharzt geben entsprechende Einschätzungen ab.

 

Tagesstätten und Schulen

Für behinderte Kinder gibt es unterschiedliche Varianten der Tagesbetreuung. In Integrationskindergärten werden diese Kinder mit nicht beeinträchtigten Kindern zusammen betreut. Für das behinderte Kind steht in der Regel eine 1:1-Betreuung zur Verfügung. In heil- und sonderpädagogischen Tagesstätten werden die Kinder altersgerecht in Gruppen verteilt, sehr intensiv betreut und speziell gefördert. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können ab dem vierten Lebensjahr schulvorbereitende Einrichtungen besuchen. Auch hier findet eine spezielle Vorbereitung und Förderung statt. Die Aufnahme ist bis auf einen geringen Beitrag kostenlos, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt.

 

Finanzielle Hilfen vom Staat

Auf Eltern mit behindertem Kind kommen viele Zusatzkosten zu, die durch verschiedene staatliche Hilfestellungen abgepuffert werden. Kindergeld wird für behinderte Kinder, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren, ohne Altersbeschränkung gewährt. Der Antrag muss bei der Familienkasse gestellt werden. Die Mehraufwendungen für die Lebenshaltungskosten werden steuerlich berücksichtigt. So gibt es auf Antrag einen Pauschalbetrag, der vom Einkommen abgezogen wird. Für Kinder, deren Behinderungsgrad mindestens 45% beträgt, können die Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich abgesetzt werden. Außerordentliche Krankheitskosten und Kosten für Heilkuren können ebenfalls abgesetzt werden. 

http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/rechtliches-und-finanzielles/unterstuetzung-fuer-eltern-mit-behinderten-kindern/

 

Krankenkasse und Pflegeversicherung

Behinderte Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Eltern mitversichert. Das gilt in diesem Fall ohne Altersbeschränkung. Allerdings nur, wenn die Behinderung bereits bestand, als das Kind noch in der Familienversicherung mitversichert war. In der privaten Krankenversicherung gelten die individuellen Regelungen des Versicherers. In der Regel lehnen die privaten Krankenversicherungen eine Versicherung von behinderten Kindern allerdings ab.

 

Selbsthilfe für die Angehörigen von behinderten Kindern

Eltern mit einem behinderten Kind leben in einer besonderen Situation, die von der „normalen“ Welt oft nur unzureichend nachvollzogen werden kann. Deshalb organisieren sich viele Familien in eigenen Selbsthilfegruppen und finden dort emotionale und praktische Unterstützung. Wenn Sie in Ihrem Umkreis eine Selbsthilfegruppe für Eltern mit behinderten Kindern suchen, sollten Sie im Internet recherchieren oder bei Ihrem Jugendamt nachfragen.

 

Wenn es Ärger mit den Behörden gibt

Obwohl der Staat vielzählige Hilfen für Familien mit einem behinderten Kind bereitstellt, kann es auch Probleme geben. Ansprüche werden nicht anerkannt, Leistungen nicht gewährt. Für viele Eltern bedeutet der Kampf um das eigene Recht eine zusätzliche und enorme Belastung, die auf Kosten der Zeit fürs Kind und der eigenen Lebensqualität gibt. Hier helfen die Verbraucherzentralen und verschiedene caritative, staatlich unabhängige Vereinigungen mit Rat und praktischer Hilfe.

Das Leben mit einem behinderten Kind ist schwer und anstrengend. Holen Sie sich deshalb alle Hilfe, die Sie irgendwo kriegen können. Falscher Stolz ist hier fehl am Platze, denn das Ziel ist es, mit Partnerin und Kind zusammen eine möglichst hohe Lebensqualität zu erreichen und trotz der Behinderung so unbeschwert wie möglich zu leben. 

 

Zum Weiterlesen:

http://www.behinderte-kinder.de/sonstiges/sons.htm

 
hier auch noch eine praktische Reisecheckliste für Menschen mit Behinderung: