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Abtreibung

Es gibt viele Lebensumstände, in die ein Kind scheinbar oder vielleicht auch tatsächlich nicht „hineinpasst“. Abtreibung ist in Deutschland unter bestimmten Umständen legal und nach wie vor ein schwieriges Thema nicht nur für Frauen. Die Entscheidung, ein Kind nicht zu bekommen, sollte von beiden Elternteilen getragen werden.

In Deutschland werden schätzungsweise 14% aller Schwangerschaften abgebrochen. In den ersten 12 Wochen nach der Befruchtung (also den ersten 14 Schwangerschaftswochen) ist dies legal, danach nur noch unter bestimmten medizinischen Indikationen möglich. Die Entscheidung liegt bei der Frau, allerdings muss sie auf jeden Fall an einer Beratung teilnehmen, bevor der Abbruch durchgeführt wird.

 

Rechtliches zum Schwangerschaftsabbruch

Nach §218 des Strafgesetzbuches ist eine Schwangerschaft grundsätzlich rechtswidrig. Allerdings werden im ergänzenden §218a verschiedene Ausnahmefälle genannt. Liegt eine dieser Indikationen vor, bleiben alle Beteiligten straffrei.

 

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Befruchtung erlaubt, wenn die Schwangere die Teilnahme an einer Schwangerschaftskonfliktberatung nachweisen kann.
  • Ist die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist ein Abbruch innerhalb der ersten 12 Wochen ebenfalls zulässig (kriminogene Indikation).
  • Wenn für das Leben oder die körperliche und seelische Gesundheit der Frau Gefahr besteht, dann ist eine Abtreibung ohne zeitliche Frist möglich (medizinische Indikation).

 

Abtreibungsmethoden

Grundsätzlich gibt es zwei Arten, mit denen ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann. Beide haben Vor- und Nachteile.

Beim medikamentösen Abbruch, der bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche möglich ist, wird durch die Einnahme des Präparates „Myfigene“ eine Blutung ausgelöst. Das künstliche Hormon blockiert die Wirkung des Progesterons und löst so eine Blutung aus. Bei dieser Methode sind drei Besuche beim Arzt, bzw. in der Klinik erforderlich, da die Einnahme des Medikamentes unter ärztlicher Aufsicht stattfindet. Beim ersten Besuch wird abgeklärt, ob ein medikamentöser Abbruch möglich ist, anschließend werden drei Tabletten eingenommen. Nach 36 bis 48 Stunden ist ein erneuter Besuch erforderlich, jetzt wird Prostaglandin gegeben. Dies leitet den Abbruch meist innerhalb von drei Stunden ein, die Frau bleibt zur Beobachtung vor Ort. 14 Tage nach dem Abbruch ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Die Erfolgsrate bei dieser Methode beträgt etwa 96%, Nebenwirkungen sind Unterleibsschmerzen, Übelkeit und Erbrechen sowie Kreislaufprobleme.

Häufiger ist ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch, der in der Regel mit der Absaugmethode durchgeführt wird. In wenigen Fällen ist zusätzlich eine Ausschabung erforderlich. Dieser Eingriff kann mit örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose durchgeführt werden und verläuft fast immer komplikationslos, so dass er ambulant durchgeführt werden kann. Nach dem Abbruch sollte sich die Frau einige Tage schonen, um Entzündungen zu vermeiden.

 

Wo wird der Eingriff gemacht?

Es gibt verschiedene Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Ihre Partnerin kann frei wählen, ob sie die Abtreibung bei einem Frauenarzt, im Krankenhaus oder in einer Abtreibungsklinik machen lässt. Meist sind die letztgenannten Institutionen die beste Wahl, da die Frau dort nicht mit Ablehnung gegenüber ihrer Entscheidung konfrontiert wird. Die Abtreibungskliniken (zum Beispiel von ProFamila) sind darauf eingerichtet, die Frau vor, während und nach dem Eingriff auch psychologisch zu behandeln.

 

Abtreibung – Eine schwierige Entscheidung

Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Verhütungsmethode. Dennoch gibt es viele verschiedene Gründe für Abtreibungen. Oft sind es einfach die materiellen, bzw. finanziellen Umstände, die es unmöglich machen, ein Kind groß zu ziehen. Die wenigen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, die der Staat bietet, sind hier nur der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein. Gerade in Familien, in denen schon mehrere Kinder leben, kann ein zusätzliches Familienmitglied den machbaren Rahmen sprengen.

Häufig spielt auch der psychische Zustand oder die Reife der schwangeren Frau eine Rolle. Ist sie psychisch labil und hat das Gefühl, an einem Kind zu zerbrechen, wird ein Abbruch oft als die einzige Lösung gesehen. Auch sehr junge Frauen fühlen sich manchmal nicht in der Lage zur Mutterschaft und entschließen sich zur Abtreibung.

Der schwierigste Hintergrund eines Schwangerschaftsabbruches ist sicher die medizinische Indikation. Muss eine Frau aus gesundheitlichen Gründen ein gewolltes Kind abtreiben, fällt das doppelt schwer, wenn das Baby sogar noch ganz bewusst gezeugt wurde.

 

Abtreibung kranker Föten

Manchmal liegt der Überlegung, eine Schwangerschaft abzubrechen, noch eine ganz andere Ursache zugrunde. Der Großteil der Frauen (etwa 85%) nutzt heute in der Schwangerschaft die Pränataldiagnostik. Verschiedene Tests geben genau Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes, aber auch über eventuelle vorgeburtliche Schäden und Behinderungen. Wenn eines der diagnostischen Verfahren einen positiven Befund ergibt und das Kind mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zur Welt kommen würde, hat die Frau die Wahl: Sie kann sich entschließen, das Kind aufgrund seiner Fehlbildungen nicht zu bekommen. Laut Angaben des statistischen Bundesamtes entscheiden sich die meisten Frauen in diesem Fall gegen das kranke Kind. Bei der Diagnose Down Syndrom beenden mehr als 90% der Frauen die Schwangerschaft durch die künstliche Einleitung der Geburt. Das Kind wird in diesen Fällen entweder bereits im Mutterleib durch eine Injektion getötet oder stirbt, falls es die Geburt überlebt, durch die Nichtversorgung.

Spätabtreibungen lösen häufig schwere Traumata aus, da die Frauen den Geburtsvorgang bewusst miterleben, nicht wenige Frauen bedauern im Nachhinein ihre Entscheidung. Deshalb ist es gerade in diesen Fällen wichtig, sich sehr genau zu überlegen, ob man das Kind wirklich nicht behalten möchte.

 

Männer und Abtreibung

Männer berichten häufig, dass die Abtreibung irgendwie an ihnen vorbeigegangen ist. Das kann Verdrängung sein, aber auch ein Schutzverhalten der Partnerin, die den Vater nicht belasten will. Dabei ist es – gerade auch für Männer – wichtig, den Vorgang bewusst zu erfassen und auch emotional zu durchleben. Nur so können sie der Partnerin eine Stütze sein und sie nach der Abtreibung gegebenenfalls trösten und stärken. Frauen, die sich ganz bewusst gegen eine Schwangerschaft entschieden haben, leiden allerdings gar nicht so häufig unter Depressionen und psychischen Spätfolgen. Meist betrifft dies eher die Frauen, die aus einem Sachzwang heraus abgetrieben haben oder vom Partner oder der Familie dazu gedrängt wurden.

Ob man einen Schwangerschaftsabbruch ethisch und moralisch vertreten kann, muss jeder für sich entscheiden. Als Mann sollte man sich jedoch nicht einfach hinter dem Motto „Dein Bauch gehört Dir“ verstecken, sondern aktiv an der Entscheidung für oder gegen ein Kind teilnehmen.

 

Zum Weiterlesen:

http://www.profamilia.de/erwachsene/ungewollt-schwanger/schwangerschaftsabbruch.html