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Behördenstress rund um die Geburt

Hallo Deutschland, Du hast einen Bürger mehr! Doch was muss alles ausgefüllt, kopiert und abgeschickt werden, damit das Baby auch bürokratisch auf der Welt ist? Schon vor der Geburt müssen Sie einiges an Papierkram erledigen. Die schwangere Frau darf nicht mehr weiterarbeiten, die Krankenkasse muss Bescheid wissen, das neue Menschlein muss beim Standesamt gemeldet werden. Sie ersparen sich viel Stress, wenn Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Da fällt wieder mal die Post durch den Briefschlitz, an diesem schönen Samstagmorgen. Ich gehe in den Flur, hebe sie auf. Es ist nur ein Brief. Auch gut, wenig Post kann nicht so schlecht sein, denke ich mir. Und ganz im Gegenteil, ich bin mehr als positiv überrascht, als ich sehe, an wen der Brief gerichtet ist: an meinen vier Wochen alten Sohn!

 

Wesentliches vor der Geburt

 

Bis Ihr Kind die erste Post bekommt, Kindergeld erhält oder versichert ist, müssen Sie viele Formulare ausfüllen, Kopien machen und Behörden besuchen, denn so ein neugeborener Mensch ist im bürokratischen Deutschland mit viel Papierkram verbunden.
Es beginnt alles mit einer Bescheinigung für den Arbeitgeber. Sie wissen jetzt, dass Sie ein Kind erwarten und das müssen Sie auch den Arbeitgeber Ihrer Frau wissen lassen. Für den heißt das nämlich, eine Arbeitskraft geht, ihr Gehalt bleibt. 

 

Bei der Krankenkasse beantragen Sie Mutterschutz. Das Mutterschutzgesetz sorgt für soziale und gesundheitliche Sicherheit, indem es unter anderem den Kündigungsschutz der Frau regelt und festlegt, dass sie bei einem schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbot das Mittel ihres bisherigen Lohns erhält (Mutterschutzlohn).
Für die Dauer der Mutterschutzfristen ist die Frau finanziell abgesichert. Die Zahlungen des Mutterschaftsgeldes werden sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Krankenversicherung geleistet.

 

Nach der Geburt – Jetzt wird ein Mann gebraucht!

 

Ihre Frau hat während der Geburt alles gegeben. Spätestens ab jetzt ist alles Weitere Männersache! Denken Sie daran, für die Geburt haben Väter ein Anrecht auf Sonderurlaub – den werden Sie auch brauchen, um in den folgenden Tagen alles zu erledigen.
Und noch im Krankenhaus können Sie vielleicht schon damit anfangen. Nachdem Sie den Namen Ihres Babys bei den Krankenschwestern bekannt gegeben und die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen hinter sich und das Kind gebracht haben, dürfen Sie Ihren ganzen Stolz eigentlich mit nach Hause nehmen. Eigentlich, denn vorher können Sie Ihr Kind noch anmelden, wenn Ihr Krankenhaus diesen Service anbietet. Dazu brauchen Sie die Bescheinigung zur Geburt des Kindes, Ihr Familienbuch (bei verheirateten, andernfalls steht die Anerkennung der Vaterschaft an), 10 Euro, die Ausweise der Eltern und, ja neuerdings auch das: die Geburtsurkunden der Eltern.

 

Wenn Sie all das nicht zur Geburt mitgebracht haben oder Ihr Krankenhaus diesen Service nicht anbietet, bringen Sie Frau und Kind erstmal Heim. Nachdem Sie zwischendurch eine Milchpumpe organisiert haben, sammeln Sie oben genannte Dinge zusammen und besuchen das Standesamt in der Geburtsstadt. Zur Belohnung erhalten Sie die Geburtsurkunde des Kindes, und diverse Bescheinigungen, die wichtig sind, um so essentielle staatliche Leistungen wie Elterngeld und Kindergeld zu beantragen.
Hier können Sie auch gleichzeitig Ihr Kind auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

 

Wieder zurück nach Hause, wo die Anträge schon auf die frisch erworbenen Bescheinigungen vom Standesamt warten. Unterwegs rufen Sie die Hebamme an und sagen ihr, dass Frau und Kind nun zu Hause seien und ihren ersten Besuch erwarteten. Zu Hause hat die Frau bereits den großen Einkaufszettel erstellt und schickt Sie noch mal zur Apotheke, zum Drogeriemarkt und zur Post, da sind zwei Strampler für den kleinen Liebling angekommen. Vergessen Sie nicht die Anträge! – So war’s jedenfalls bei mir.

 

Was man sonst noch erledigen kann

 

Und? Schon gestresst? Zu Hause wartet ein Logenplatz im Schreikonzert. Aber wer will es ihm schon verdenken, diesem süßen, kleinen Sonnenschein? Wenn das Baby lächelt, ist eh alles schöner als vorher und der Kinderfreibetrag ist ja auch noch da, wenn Sie Ihr Kind auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen. Außerdem stellt sich nun die Frage, ob man sein Kind taufen lassen möchte. Je nach religiöser Einstellung eine essentielle Frage. Soll ein PEKiP-Kurs besucht werden? Wann fängt wo ein Rückbildungskurs an?
Das alles sind Fragen, die Sie sich im Vorfeld am besten schon beantworten. Planen Sie gut, denn sonst kann es stressig werden, das gebe ich Ihnen schriftlich.

 

Ach ja, und die Post? Da mein Sohn sie erst in einigen Monaten öffnen können wird, erlaube ich mir, seinen allerersten Brief zu öffnen – nachdem ich ihn mit seinem Empfänger auf einem Foto verewigt habe. Es ist seine Steueridentnummer – ganz nüchtern, schwarz auf weiß, keine Glückwünsche. Herzlich willkommen in Deutschland, Baby.
 

 

 

weitere Informationen:

Das Baby – Informationen für Eltern über das erste Lebensjahr. Infoheft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

http://www.schwangerschaft-ueberblick.de/behoerdengaenge

http://www.urbia.de/services/formalitaeten/

 

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