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Wenn die eigenen Eltern alt werden – was jeder zum Thema Pflege wissen sollte

Während wir mitten drin in der Elternschaft stecken, werden unsere eigenen Eltern alt. Das kann uns nur ein wenig oder aber auch sehr stark betreffen, nämlich dann, wenn Oma und Opa krank werden oder aus Altersgründen ein Pflegebedarf entsteht. Der Umgang mit dieser Situation bedarf vieler Entscheidungen und Überlegungen.

Wie sorgt man für die eigenen Eltern, wenn sie dies selbst nicht können? Diese Frage stellt sich durch die demografische Entwicklung in Deutschland immer mehr Menschen. Möglichkeiten, dies zu regeln, gibt es verschiedene, so zum Beispiel die Pflege zuhause oder die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim. Neben dem Kampf mit den eigenen Bedürfnissen und dem Pflichtgefühl den Eltern gegenüber kommen auch finanzielle Überlegungen auf die Betroffenen zu. Wer trägt die Kosten für die Pflege? Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn die Eltern nicht mehr für sich sorgen können?


Wenn die Eltern zum „Problem“ werden

Nicht selten trifft es uns dann, wenn wir selbst mitten im Leben stehen, eine Familie aufgebaut haben und an der Karriere basteln oder sie genießen: Die eigenen Eltern werden durch Alter oder Krankheit pflegebedürftig. Häufig ist Demenz ein Thema, aber auch chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Krankheiten machen die Eltern zum Pflegefall. Nicht immer ist die Erkrankung so stark, dass eine Dauerbetreuung erforderlich wird. Dennoch rücken die Eltern zusätzlich in den Fokus, benötigen Aufmerksamkeit, Zeit und Zuwendung, die eigentlich für die eigene Familie und die Kinder gebraucht wird. Die Entscheidung, was mit den eigenen Eltern geschieht, wenn diese alt und hilfsbedürftig werden, schiebt man gerne vor sich her, solange es geht. Sinn macht es trotzdem, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen und das Vorgehen auch mit den Eltern in zu besprechen, solange es ihnen noch richtig gut geht.


Die ersten Anlaufstellen fürs Finanzielle

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Eltern sich nach und nach nicht mehr selbst versorgen können – zum Beispiel aufgrund zunehmender Demenz – dann sollten Sie sich so früh wie möglich Hilfe holen. Auch bei einem plötzlichen Ereignis wie zum Beispiel einem Schlaganfall müssen Sie handeln. Insbesondere auch, um die finanziellen Aspekte der Pflegebedürftigkeit zu klären. Erster Ansprechpartner ist die Krankenversicherung. Dort wird ein Antrag auf Leistungen gestellt und Sie als Betroffener haben Anspruch auf eine umfassende Beratung. In dieser ersten, oft noch vom Schock der Veränderung geprägten Phase, ist es besonders wichtig, sich innerhalb der Familie über das weitere Vorgehen zu beraten und die finanziellen Möglichkeiten zu klären. Haben Sie Pflegeleistungen beantragt, dann wird der „Medizinische Dienst der Krankenversicherung“ (MDK) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses bestimmt die Leistungen, die dem Pflegebedürftigen zustehen. Nicht immer geht hier alles glatt, zum Teil werden beantragte Pflegestufen abgelehnt. Für diesen Fall gibt es in einigen Bundesländern die Pflegenottelefone, die mit Rat zur Seite stehen.


Müssen wir bezahlen?

Auch diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit der Eltern. Im Februar 2014 entschied der Bundesgerichtshof dazu, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtig sind, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten besitzen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wie das familiäre Verhältnis in den letzten Jahren war. Unterhaltspflichtig sind die erwachsenen Kinder dann, wenn die Nettoeinnahmen bestimmte Werte überschreiten, diese sind wiederum der Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zu entnehmen. Das Sozialamt ist hier die Prüfinstanz, über einen Fragebogen werden finanzielle Auskünfte eingeholt, zur Darlegung Ihrer finanziellen Verhältnisse sind Sie laut § 1605 BGB verpflichtet. Grundsätzlich findet die Prüfung der Unterhaltspflicht in folgenden Schritten statt:

  • Pflegegeld und Rente des Betroffenen
  • Sparvermögen und Sachgüter des Betroffenen
  • Möglichkeiten des Ehegatten
  • Einkommen der erwachsenen Kinder

Über ein Gespräch mit einem fachkundigen Anwalt, das idealerweise vor der Auskunftserteilung gegenüber dem Sozialamt geführt wird, können Sie hier schon wichtige Basics festlegen, die die Weichen für die spätere Zahlungspflicht stellen. Der Anwalt weiß auch über Minderungsgründe und Härtefallregelungen Bescheid.


Wo wird der Elternteil gepflegt und wer übernimmt die Pflege?

Parallel zur Klärung von finanziellen und rechtlichen Fragen kommt auf die ganze Familie ein weiterer Punkt hinzu: Wo soll der bedürftige Elternteil gepflegt werden? Soll die Pflege in der eigenen Wohnung stattfinden? Muss ein entsprechender Umbau stattfinden, um die Wohnung altersgerecht und barrierefrei zu gestalten? Ebenso möglich ist eine Pflege in der Wohnung eines der Kinder oder eben die Umsiedelung ins betreute Wohnen oder in ein Pflegeheim. Weiterhin stellen sich Fragen danach, wer die Pflege übernimmt. Insbesondere bei der häuslichen Pflege können das die Kinder übernehmen, alternativ oder ergänzend wird ein Pflegedienst engagiert. Auch Kurzzeit- oder Tagespflege sind Alternativen, die bedacht werden müssen. Neben den praktischen Aspekten spielen hier auch Pflichtgefühl und moralische Komponenten eine Rolle. Bei aller Liebe zu den Eltern sollten Sie immer auch die eigenen Kapazitäten und die Ihrer Familie im Blick behalten. Leben pflegebedürftige Eltern mit in der Familie, dann hat das großen Einfluss – und zwar auf die Eltern ebenso wie auf die Kinder.


Und wie geht’s unseren Kindern?

Werden Opa oder Oma krank und pflegebedürftig, dann geht das auch unsere Kinder etwas an. Die haben meist viele Fragen und möchten wissen, warum die sonst so lustigen Großeltern plötzlich so anders sind. Lässt sich das bei einer schweren Erkrankung noch leichter erklären, ist das im Falle von Demenz oder Beeinträchtigungen durch Schlaganfall nicht mehr so leicht. Die Kinder wundern sich und haben ein Anrecht auf eine Erklärung. So wichtig es ist, den Kindern Verhaltenshinweise zu geben, müssen jedoch auch die Grenzen unserer Kinder beachtet werden. Generell kommen Kinder, insbesondere jüngere, mit Andersartigkeit gut zurecht. Deshalb sollten Sie den Großeltern-Enkel-Kontakt nicht allzu streng reglementieren oder kontrollieren, sondern Ihren Kindern helfen, einen neuen und eigenen Umgang mit der veränderten Situation zu finden.