© Dron - Fotolia.com

Rechtsanspruch Kindergarten - Nutzlos, wenn die Plätze fehlen

Jedes Kind in Deutschland hat das Recht auf einen Kindergartenplatz. Dieser Rechtsanspruch ist allerdings nutzlos, wenn es einfach keine Plätze gibt. Kindergarten- und auch Krippenplätze sind in einigen Regionen Deutschlands Mangelware. Das bringt viele Eltern in eine schwierige Lage.

Spätestens dann, wenn ein Kind drei Jahre alt ist, hat es in Deutschland das Recht, in den Kindergarten zu gehen. Kinder, deren Eltern arbeiten, haben bereits früher das Anrecht auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz. Gerade in den Großstädten lässt sich dieses Recht allerdings häufig nicht in Anspruch nehmen. Wie viele Plätze fehlen, lässt sich nicht genau sagen, allein in den deutschen Metropolen sind es jeweils tausende.

 

Der Rechtsanspruch

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz steht es geschrieben: Mit dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat jedes Kind Anspruch auf einen Halbtagesplatz im Kindergarten. Für Kinder, die unter drei oder älter als sechs Jahre (wie etwa von der Einschulung zurückgestellte Kinder) sind, sind die Einrichtungen aufgefordert, Betreuungsplätze je nach Bedarf zur Verfügung zu stellen. In den einzelnen Bundesländern sind die Ansprüche zusätzlich noch einmal individuell geregelt. So gibt es teilweise nur dann einen Rechtsanspruch, wenn die Eltern berufstätig sind oder die Aufsichts- und Erziehungspflicht anderweitig nicht wahrnehmen können. Ab 2013 wird in diesem Zusammenhang ein neuer Rechtsanspruch eingeführt: Für Kinder unter drei Jahren müssen Krippenplätze, bzw. Plätze bei einer Tagesmutter vorhanden sein. Das Gesetz wurde im Jahr 2008 vom Bundestag verabschiedet. Von 750.000 Betreuungsplätzen in Deutschland, die neu zu schaffen wären, war damals die Rede. Ob die Plätze allerdings rechtzeitig zur Verfügung stehen, ist mehr als fraglich.

 

Betreuungsplatz einklagen – Macht das Sinn?

Gerade für Eltern in den deutschen Großstädten wird es eng. Dort fehlen zum Teil Kindergarten- und Krippenplätze im vierstelligen Bereich. Bekommt das eigene Kind keinen Platz, kann das ganze Lebenspläne umwerfen, denn wenn das Kind nicht betreut wird, kann zumindest ein Elternteil nicht arbeiten gehen. Durch den vorhandenen Rechtsanspruch ist es jetzt schon möglich, einen Kindergartenplatz einzuklagen. Ab 2013 können auch Krippenplätze auf dem Klageweg beansprucht werden. Die Frage ist nur: Ergibt das einen Sinn? Denn wie kann man etwas einklagen, was gar nicht vorhanden ist? Kritiker sehen eine Klagewelle auf die Kommunen zukommen, die nicht viel mehr als hohen bürokratischen Aufwand und Frust bei den Eltern einbrächte.

 

Und was ist eigentlich das Betreuungsgeld?

Um die Situation zu entschärfen, erhalten Eltern, die ihr Kind trotz Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu Hause erziehen, ein sogenanntes „Betreuungsgeld“. Gewährt wird dieser Zuschuss, wenn Eltern ihr Kind auch dann zu Hause betreuen, wenn es das erste Lebensjahr bereits vollendet hat. Am Betreuungsgeld, das auch als „Herdprämie“ bezeichnet wird, wird viel Kritik geübt, teilweise wird es sogar als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Um zu gewährleisten, dass das Geld auch wirklich dem Kind zugutekommt, wird darüber diskutiert, ob der Zuschuss in Form eines Gutscheins ausgezahlt werden sollte.
 
 

Tagesmutter als Alternative?

Wenn Kindergarten- und Krippenplätze fehlen, dann müssen Eltern nach Alternativen Ausschau halten. Nicht nur, um selbst arbeiten gehen zu können, sondern auch, um dem Kind den so wichtigen Kontakt mit Gleichaltrigen zu ermöglichen. Eine Alternative zum staatlichen Kindergarten ist ein Platz bei einer Tagesmutter. Tagesmütter betreuen in der Regel drei bis fünf Kinder, teilweise auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindergärten. Auch diese Plätze sind rar, so dass man sich frühzeitig darum bemühen muss. Die Kostenübernahme erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebührenordnung der Kommune.

 

Wie bekomme ich nun meinen Kindergartenplatz?

Schlimmstenfalls tatsächlich gar nicht. Es gibt nicht genug Plätze für alle Kinder mit Bedarf. Die Chancen verbessern sich, wenn man sich so früh wie möglich an allen geeigneten Kindergärten und Kinderkrippen bewirbt und sich dort auf die Warteliste setzen lässt. Ob man dann am Ende einen Platz für das Kind ergattert, ist in erster Linie Glück. Für die Zukunft sehen die Aussichten besser aus. Auch wenn das Ziel, bis 2013 für 35% der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze bieten zu können, nicht erreicht wird, arbeiten doch die meisten Bundesländer mit Hochdruck an der Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen. Der bestehende Mangel an Kindergartenplätzen ist damit aber noch nicht beseitigt und es bleibt den Eltern, die leer ausgehen, vorerst nur die Möglichkeit, sich privat um eine Betreuung für ihr Kind zu kümmern