© pressmaster - Fotolia.com

Schulwechsel in ein anderes Bundesland

In Deutschland ist das Schulwesen Ländersache. Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, welche Schulformen und welche Lehrpläne es einsetzt. Wenn nun aufgrund eines Umzugs in ein anderes Bundesland ein Schulwechsel fällig wird, kann das für einige Verwirrung sorgen.

Dadurch, dass das Schulrecht in der Hoheit des jeweiligen Bundeslandes liegt, gibt es in Deutschland ein uneinheitliches Bildungswesen. In allen Bundesländern gleich ist das schulische Grundgerüst: Eingeschult wird ab dem sechsten Lebensjahr, die allgemeine Schulpflicht beträgt neun Jahre.

 

Die deutschen Schulformen – ein verwirrender Dschungel

Bereits in der Grundschule gibt es unter den Bundesländern die ersten Abweichungen. In vierzehn Bundesländern dauert die Grundschulzeit, die sogenannte Primarstufe, vier Schuljahre, in Brandenburg und Berlin dagegen sechs Jahre. Im Sekundarbereich I, der im Anschluss an die Grundschule beginnt, wird das Wirrwarr dann noch größer. Je nach Bundesland gibt es Gymnasien, Real- und Oberschulen, Wirtschafts- und Maschinenbauschulen oder Gesamtschulen. Neben den unterschiedlichen Schulformen sind zusätzlich auch bei gleichen Schularten die Regelungen ganz unterschiedlich. Eine Familie, die während der gesamten Schulzeit des Kindes im gleichen Bundesland verbleibt, ist mit dem vorherrschenden Schulsystem und den verschiedenen Varianten vertraut. Wehe aber, wenn ein Wechsel in ein anderes Bundesland erforderlich ist.

Die Lehrpläne – Ländersache

In den Schulgesetzen werden Bildungsziele vorgegeben, die in den jeweiligen Lehrplänen oder Bildungsplänen konkretisiert und umgesetzt werden müssen. Auch hier handelt es sich um reine Ländersache. Jedes Bundesland hat seine eigenen Lehrpläne, legt Unterrichtskonzepte und verwendete Materialien fest. Durch die individuelle Festsetzung kommt es zu deutlichen Unterschieden im Bildungsniveau. Ein Kind, das die Grundschule in Brandenburg besucht hat, wird sich in der Regel beim Wechsel in ein bayrisches oder baden-württembergisches Gymnasium schwer tun. Die Anforderungen sind dort deutlich höher und die Reihenfolge der Wissensvermittlung komplett anders. In einigen Bundesländern wird bereits ab der dritten Klasse Englisch unterrichtet, in anderen geht der Fremdsprachenunterricht dagegen erst in der fünften Klasse los; mal lernen Erstklässler zuerst die Druckbuchstaben, mal die Schreibschrift.

 

Wann ist ein Schulwechsel möglich?

Probleme kann es auch mit dem Zeitpunkt geben. So liegen die Ferien in den Bundesländern unterschiedlich, ebenso variieren die Zeiten für die Zeugnisvergabe. Wer zum Beispiel von Bayern nach Nordrhein-Westfalen umziehen will, kann Probleme mit dem Übertrittszeugnis von der Grund- in die weiterführende Schule bekommen. Die Empfehlungszeugnisse werden dort bereits im Januar ausgestellt, in Bayern dagegen erst im April. Ihr Umzugstermin liegt irgendwo dazwischen? Dann können Sie sich eventuell auf einen Kampf mit einer oder auch beiden Schulen gefasst machen. Die eine Schule weigert sich, das Zeugnis früher als geplant auszustellen, die andere merkt an, dass in der Kürze der Zeit eine Beurteilung Ihres Kindes nicht möglich ist. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Schulwechsel zum Schuljahresende vorbereiten, vor allem dann, wenn gleichzeitig die Schulform gewechselt wird.

Die Leidtragenden sind vor allem die Schüler

Die Länder wollen das Schulrecht auf jeden Fall behalten, eine Vereinheitlichung von Schulformen und Lehrplänen ist nicht in Sicht. Die „Opfer“ des Wirrwarrs sind in jedem Fall die Schüler. Selbst gute Schüler müssen häufig ein Jahr wiederholen, bzw. in eine niedrigere Jahrgangsstufe einsteigen, um die Unterschiede im Lehrplan zu kompensieren. Der Umzug, der ohnehin schon eine psychische Belastungsprobe für ein Kind ist, wird durch völlig neue Regeln, Unterrichtsmethoden und Lehrpläne noch schwieriger gemacht. Besonders schwierig ist der Schulwechsel für Fünft- und Sechstklässler, die von Berlin oder Brandenburg in ein anderes Bundesland wechseln.  Nehmen wir zum Beispiel einen Wechsel nach Bayern. Die Kinder kommen aus der Grundschule und müssen direkt ins Gymnasium wechseln. Umgekehrt müssen Kinder, die in der sechsten Klasse das Gymnasium in Bayern besucht haben, noch einmal zurück auf die Grundschule – für alle Beteiligten ist dies eine belastende Situation. Schließlich haben auch die Eltern ein zusätzliches finanzielles Paket zu tragen: Die Schulbücher unterscheiden sich ebenfalls von Land zu Land. Das bedeutet, dass bei einem Umzug in ein anderes Bundesland  mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Schulbücher und Arbeitshefte neu angeschafft werden müssen.

Informationen und Entscheidungshilfen

Grundsätzlich kann man sagen: Wer vermeiden kann, während der Schulzeit des Kindes das Bundesland zu wechseln, sollte dies tun. Ist ein Umzug unumgänglich, dann ist es wichtig, vorab die Schulgesetze und Verordnungen zu studieren. Dort sind wichtige Informationen zu finden, vor allem was die Bedingungen für weiterführende Schulen betrifft. Im Internet lässt sich recherchieren, welche Schule nach welchem Lehrplan arbeitet, wo es etwas aufzuholen gibt und welche Schwerpunkte die jeweiligen Schulen bieten. Schließlich sollten Sie sich auch persönlich informieren. Suchen Sie das Gespräch mit der Schule Ihrer Wahl und drängen Sie auf einen Kontakt mit dem Rektor oder dem zuständigen Beratungslehrer. In einigen Bundesländern gibt es staatliche Beratungsstellen, die konkret Fragen zum Schulwechsel Ihres Kindes beantworten können.