Adoption

Elternlosen Kindern erspart sie ein Leben im Heim, kinderlos bleibende Eltern können sich damit einen sehnlichen Wunsch erfüllen: die Adoption. Vermittlungsstellen sind damit beauftragt, die neuen Familien möglichst passend zusammen zufügen. Paare, die sich für die Adoption eines Kindes entscheiden, stehen vor vielen Fragen und einem langen Weg.

Die Rechtslage

 

Als legale rechtliche Möglichkeit basiert die Adoption auf verschiedenen Grundlagen und ist gesetzlich reglementiert. Relevante Gesetze sind unter anderem das Adoptionsvermittlungsgesetz, das Adoptionswirkungsgesetz oder das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz. Darin sind die prinzipiellen Eckpfeiler und Voraussetzungen, die bei einer Adoption relevant sind, genannt:

 

  • Als Altersvorgabe für die Adoptiveltern gilt: Ein Partner muss mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein, ein Höchstalter ist nicht festgelegt. Allerdings sollte der Altersunterschied zwischen Eltern und Kind maximal 40 Jahre betragen.
  • Das Paar muss finanziell abgesichert sein.
  • Ein Partner muss die Bereitschaft zeigen, für das Kind zuhause zu bleiben, bzw. sich beruflich einzuschränken.
  • Es muss ausreichend Wohnraum vorhanden sein.
  • Beide Partner müssen gesund sein und dürfen nicht an schweren chronischen Krankheiten leiden.
  • Die leiblichen Eltern müssen in die Adoption einwilligen.

 

Über die Grundvoraussetzungen hinaus werden die zukünftigen Eltern nach der Bewerbung zur Aufnahme in ein Adoptionsverfahren durch Eignungstests geprüft, ein Seminar soll das Paar auf das Leben mit dem adoptierten Kind vorbereiten, abschließend wird ein Gutachten erstellt. Erst dann erfolgt die eigentliche Bewerbung um ein Kind.

Wenn die Adoption vollzogen ist, dann haben Eltern und auch Adoptivkind den gleichen Status zueinander, wie es bei einer leiblichen Verwandtschaft der Fall wäre. Das Kind wird in die Erbschaftsfolge mit eingegliedert, verliert allerdings sein Erbrecht gegenüber den leiblichen Eltern. Adoptivkinder, die älter als 14 Jahre sind, können bei einer Adoption mitentscheiden. Die leiblichen Eltern geben mit der vollzogenen Adoption alle Mitbestimmungsrechte am Kind ab und haben auch keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wie es dem Kind geht und wo es lebt. Lediglich bei der Wahl der Religionszugehörigkeit können die leiblichen Eltern vor der Adoption mitreden.

 

Wann wird ein Kind zur Adoption freigegeben?

 

Eltern entscheiden sich aus vielen Gründen dafür, ein Kind zur Adoption freizugeben. Entweder sind die leiblichen Eltern sehr jung, psychisch beeinträchtigt oder finanziell nicht in der Lage, ein Kind großzuziehen. Andere Kinder, die zur Adoption freigegeben sind, haben ihre Eltern durch Unfall oder Krankheit verloren. Oft verbringen Kinder erst eine Zeit in Pflegefamilien, bevor sie durch eine Adoption endgültig und unwiderruflich (mit wenigen Ausnahmen) Teil ihrer neuen Familie werden. Kinder können bereits vor oder bei ihrer Geburt zur Adoption freigegeben werden, oft geschieht dies jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Ablauf einer Adoption

 

Ansprechpartner für eine Adoption sind die verschiedenen gesetzlichen Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und freien Träger. Dort stellen Paare den Antrag auf Adoption eines Kindes. Wenn das Paar auf seine Eignung hin geprüft wurde, suchen die zuständigen Stellen nach einem geeigneten Kind. Diese Suche kann unterschiedlich lange dauern und ist auch davon abhängig, wie klar die Vorstellungen der zukünftigen Eltern für ihr Kind sind. Insgesamt kann das Vermittlungsverfahren mehrere Jahre dauern: Allein die Eignungsprüfung kann sich bis zu einem Jahr ausdehnen und manchmal dauert es dann noch bis zu weitere fünf Jahre, bis ein geeignetes Kind gefunden ist. Die zuständigen Stellen prüfen hier sehr genau, damit Eltern und Kind auch optimal zusammenpassen. Vor der endgültigen Adoption gibt es meist noch eine Pflegezeit, um zu testen, ob die neue Familie harmoniert und ob sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt. Schließlich kommt die Adoption durch einen Antrag beim Vormundschaftsgericht und dessen Beschluss über die Adoption zustande.

 

Aufklärung des Kindes

 

Kinder sollten so früh wie möglich davon erfahren, dass sie adoptiert sind. Optimal ist es, wenn sie fast von Anfang an mit diesem Wissen aufwachsen und die Situation als selbstverständlich empfinden. Denn je später das Kind die Wahrheit über seine Herkunft erfährt, desto tragischer ist der Bruch, den es dadurch empfindet. Die meisten Kinder fühlen sich dann – zu Recht – belogen und gleichzeitig entwurzelt. Wenn dagegen die Tatsache der Adoption etwas Vertrautes für das Kind ist, können die später auftretenden Fragen leichter und ohne das Gefühl von Verletzungen geklärt werden. Gleichzeitig erlebt ein adoptiertes Kind dadurch eine offene und vertrauensvolle Beziehung in der Familie, die nicht von einem „dunklen“ Geheimnis überschattet wird.

Eine Adoption ist eine weitreichende Entscheidung, die Paare sorgfältig und überlegt treffen sollten. Vor allem bei der Adoption von älteren Kindern darf die Vorgeschichte und die bisherige Prägung des Kindes nicht unterschätzt werden. Ein adoptiertes Kind hat bereits eine Vergangenheit. Adoptiveltern müssen bereit und in der Lage sein, dies zu anzunehmen und mit eventuell daraus entstehenden Problemen umzugehen.

 

Zum Weiterlesen:

http://www.bmfsfj.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=101234.html

http://www.adoption.de/

http://www.ada-adoption.de/ueber/index.htm

http://www.focus.de/finanzen/steuern/erbschaftsteuer/tid-8482/adoption_aid_232403.html

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