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Günstiger Versicherungsschutz für Kinder

Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr. Das zeigt sich besonders bei der Entscheidung einer Privatversicherung für den Nachwuchs. Besonders, wenn man den Kindern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einen besonderen Versicherungsschutz zuteil lassen möchte. Allerdings kann man sein Kind auch privat krankenversichern, wenn man selbst oder der Partner nicht Privatpatient ist.

Die private Krankenversicherung bietet vielerlei Vorteile, kostet allerdings im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich mehr. Dabei fallen für jedes Kind eigene Kosten an, was man natürlich berücksichtigen sollte. Kaum jemand weiß allerdings, dass es mit dem Kostenerstattungsprinzip innerhalb der GKV durchaus eine kostengünstige Alternative gibt. Darauf wird man von der gesetzlichen Krankenversicherung selten aufmerksam gemacht. 

 
Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatient

 Der größte Unterschied ist lediglich eine andere Art der Abrechnung. Ein Arzt hat ein klares Schema, welche Leistungen zu welchem Preis er für einen gesetzlich versicherten Patienten abrechnen darf. Die Bezahlung erfolgt direkt durch die jeweils zuständige gesetzliche Krankenkasse. 
 
Wer sein Kind oder sich selbst als Privatpatient versichern lässt, vereinbart direkt mit dem Arzt, welche Behandlung erfolgt. Der Arzt stellt dann eine Rechnung aus, die bei der zuständigen Versicherung zur Erstattung eingereicht wird. 

 
Lösung zur optimalen Versicherung für Kinder 

Jeder, der eine Kostenübernahme von Kassenleistungen erstattet bekommen möchte, kann bei der Krankenkasse eine entsprechende Umstellung beantragen. Dieses Kostenerstattungsprinzip kann man grundsätzlich zu jeder Zeit beantragen, aber auch rückgängig machen, wenn man das möchte. Ähnlich wie Selbständige, Beamte und weitere Privatversicherte kann man so alternativ Vorteile aus der Krankenversicherung ziehen, ohne eine überteuerte private Versicherung für sein Kind abschließen zu müssen. 
 
Bei Antragstellung auf das Kostenerstattungsprinzip gilt dieses jeweils für einen Mindestzeitraum von einem Quartal. Als Patient hat man die freie Wahl, ob das Kostenerstattungsprinzip auf stationäre oder ambulante Leistungen, auf Zahnbehandlungen, Hilfsmittel oder ambulante Operationen angewandt werden soll. 

 
Kostenerstattungsprinzip statt privater Vollversicherung

 Eine gute private Vollkrankenversicherung für Kinder ohne Selbstbehalt kostet zwischen 150 und 200 Euro im Monat. Das selbe Leistungsniveau können Eltern für Ihre Kinder schon für gut 70 Euro im Monat erhalten, wenn sie gesetzliche und private Krankenversicherung geschickt kombinieren: Dabei bleibt das Kind beitragsfrei gesetzlich familienversichert und die Abrechnung erfolgt in zwei Stufen. Zuerst wird die Rechnung bei der GKV zur Erstattung des gesetzlichen Teils eingereicht und anschließend bei der privaten Versicherung für den Rest. Das Prinzip ist also exakt das selbe, das Millionen Beamte in Deutschland mit der Beihilfe und ihrer PKV praktizieren.
 
 

 
Sinnvolle Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip 

 Gerade bei ambulanten Behandlungen wird man als Privatpatient behandelt. Bei Operationen, Medikamenten oder Hilfs- und Heilmittel bewährt sich das Kostenerstattungsprinzip ebenso. Bei einer stationären Behandlung macht das Kostenerstattungsprinzip weniger Sinn. 
 
Das alles sollte man durchaus berücksichtigen und sich informieren, um rechtzeitig auf das Kostenerstattungsprinzip umzusteigen und davon zu profitieren. Dem Nachwuchs zuliebe tut man, was nötig ist, um im Ernstfall eine hochwertige, leistbare Betreuung zu bekommen. Schließlich will man nur das Beste für sein Kind und dazu gehören auch entsprechende medizinische Versorgungen und Untersuchungen, um die Gesundheit des Kindes zu bewahren. Mittlerweile gibt es am Markt Experten für Kinderkrankenversicherungen, die nichts anderes machen. Entsprechend kann man hier eine besondere Expertise und Beratungsqualität erwarten.

 

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