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Todesfall und Erbe: Richtig vorsorgen für die Familie

Auch wenn das eigene Ableben ein Thema ist, mit dem man sich ungern auseinandersetzt, ist es doch sinnvoll, sich damit frühzeitig zu beschäftigen. Was vererbe ich wem? Wie will ich beerdigt werden? Ist für meine Familie gesorgt, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Einige Dinge lassen sich unmöglich voraussehen, doch man kann vieles Tun, um für seine persönliche Nachwelt vorzusorgen.

Der Tod eines Angehörigen ist immer eine Belastung, vor allem emotional. Um zu verhindern, dass den Kindern oder der Partnerin zusätzlich noch finanzielle Belastungen oder Auseinandersetzungen aufgebürdet werden, gibt es einige Möglichkeiten vorzusorgen. 

Das Erbe regeln – zum Schutz des Vermögens und des Familienzusammenhalts

Ein Testament aufzusetzen ist nicht verpflichtend. Ohne ein Testament geht der Besitz von Verstorbenen an die gesetzlich festgelegten Erben über. Das sind in erster Linie Ehepartner und Kinder. Wenn sie nicht ermittelbar sind, wird weiter nach Erben geforscht – zuerst auf der Ebene direkter Verwandter, also Eltern und Geschwister, dann auf weiteren Verwandtschaftsebenen. 

Es gibt viele gute Gründe, warum man diese Erbfolge durch ein Testament verändern sollte. Wenn nicht-verwandte Personen, beispielsweise ein guter Freund oder die unverheiratete Partnerin, in die Erbengemeinschaft aufgenommen werden sollen, muss das in einem Testament erklärt werden. Durch die Überschreibung der gesetzlichen Erbverteilung werden die gesetzlich festgelegten Angehörigen benachteiligt. Von solchen Veränderungen bleibt daher der sogenannte Pflichtanteil unangetastet, den direkte Angehörige erben, auch wenn sie testamentarisch enterbt sind. Wie der Nachlass verteilt wird, kann also frei festgelegt werden – solange man den Pflichtanteil beachtet, der meist die Hälfte des Erbes beträgt.

Es gibt jedoch auch andere Gründe, aus denen man ein Testament errichten sollte. Zum einen kann ein Testament viel Streit verhindern. Wenn feststeht, wer was erben soll, ist weniger Grund für eine Auseinandersetzung gegeben. Fühlt sich ein direkter Erbe allerdings vernachlässigt, kann der Pflichtteil eingefordert werden, was wiederum eine aufwändige Ermittlung der Nachlasshöhe mit sich ziehen kann. Zum anderen kann genau so eine Ermittlung verhindert werden. 

Besitzt man ein Haus, kann es sinnvoll sein, es an nur eine Person zu vererben, um zu verhindern, dass beispielsweise die Ehepartnerin es veräußern muss, um den anderen Erben ihre Anteile ausschütten zu können. Die anderen Erben, beispielsweise die Kinder, können dann zwar trotzdem auf ihren Pflichtanteil bestehen, der jedoch deutlich niedriger ist als der normale Erbanteil.

Finanzielle Belastungen der Erben verhindern

Ein Todesfall ist eine kostspielige Angelegenheit. Schon kurz nach dem Tod werden einige finanzielle Aufwendungen fällig. Allein die Beerdigung kostet unter Umständen mehrere tausend Euro. Angehörige können frühzeitig entlastet werden. 

Die Entscheidungen, wie die eigene Beerdigung vonstattengehen soll, lassen sich in einer Bestattungsverfügung festlegen. Dieses Dokument kann handschriftlich aufgesetzt werden. Die Angehörigen sollten von diesem Dokument wissen und es sollte eine Person darin benannt werden, die in Sachen Beerdigung die Verantwortung trägt – so lässt sich Klarheit über die eigenen Präferenzen schaffen. Das Testament wird meist erst nach der Beerdigung geöffnet, daher sollte diese zusätzliche Verfügung aufgesetzt werden. 

Im Testament lässt sich regeln, ob der Nachlass für die Beisetzungskosten verwendet werden soll. Eine weitere Möglichkeit, selbst finanziell für die Beerdigung aufzukommen, bietet eine Sterbegeldversicherung. Diese Art der Kapitallebensversicherung ist mit Versicherungssummen von 4.000 bis 15.000 Euro dafür gedacht, die Kosten für eine Bestattung und auch für die Grabpflege abzudecken. Als Schongeld sind sie von Pfändungen und Aufkommen für den Eigenunterhalt im Alter ausgenommen und gehen so sicher an die begünstigten Personen. 

Wer weiter gehen will, kann mit einem Bestattungsunternehmen einen Vorsorgevertrag aufsetzen. In Bestattungsvorsorgeverträgen wird genau geregelt, wie man beerdigt werden will, und die Kosten werden schon im Vorhinein beglichen – so sind die Angehörigen von vielen Entscheidungen und von finanziellen Belastungen befreit. Hier lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Bestattungsvorsorgeverträge lassen sich auch mit Sterbegeldversicherungen kombinieren.

Weitere Kosten können für die Erben durch Erbschaftssteuern zustande kommen. Zwar scheinen die Freibeträge hier sehr hoch zu sein – für Ehepartner liegen sie bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkel bei 200.000 Euro – dennoch können sie beispielsweise durch die Vererbung eines Eigenheims oder eines Familienunternehmens schnell erreicht sein. 

Die Vererbung von Immobilien an Ehepartner und unter Einschränkungen auch an Kinder ist steuerfrei, allerdings nur, wenn sie für zehn Jahre selbst bewohnt werden, ohne vermietet oder verkauft zu werden. Hier kann eine frühzeitige Schenkung sinnvoll sein, in denen die Zehnjahresregel bei Ehepartnern nicht gilt. Andere Schenkungen sind nicht steuerfrei, sie werden als Einkommen versteuert. Den Anspruch auf einen Pflichtanteil kann man durch eine Schenkung nicht gänzlich umgehen. Der sogenannte Pflichtteilergänzungsanspruch wird allerdings mit der Zeit kleiner. Da Steuerrecht sehr komplex ist, sollte man sich ausgiebig beraten lassen, bevor man Schenkungen der Vererbung vorzieht.
 

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