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Mit Kind ins Kino

Gerade, wenn das Wetter nicht zum Draußen sein lädt, kann ein Kinobesuch eine schöne Abwechslung sein. Das Wichtigste ist, dass der Film, der gewählt wird, altersgerecht ist und nicht nur dem Kind, sondern auch Papa oder Mama zumindest einigermaßen gefällt.

Kinder und Jugendliche dürfen nur Filme sehen, die von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) für die entsprechende Altersklasse freigegeben sind. Das gilt übrigens auch, wenn ein Erwachsener dabei ist. Darüber hinaus sollten Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind für einen bestimmten Film schon reif genug ist. Prüfen Sie den Inhalt und sehen Sie sich am besten den Filmtrailer im Internet an.


Mindestalter für den Kinobesuch

Frühestens mit vier Jahren können Kinder das Erlebnis „Kino“ annähernd erfassen und Filme bis zu einer Stunde genießen. Die Eltern müssen auf jeden Fall dabei sein, das schreibt schon der Gesetzgeber vor. Denken Sie daran, dass im Kino alles größer und lauter ist als vor dem heimischen Fernseher und dass dies Ihr Kind in Angst versetzen kann. Wenn ein Kind deutlich signalisiert, dass es sich fürchtet, gibt es nur eins: Den Kinobesuch abbrechen und lieber auf den Spielplatz oder ein Eis essen gehen. Nach dem Film sollte man auf jeden Fall über die Handlung und die Eindrücke des Kindes reden, das gilt ebenso wie bei Fernsehfilmen.


Aufsichtspflicht der Eltern

Das Jugendschutzgesetz legt fest, ob und wann Eltern ihr Kind ins Kino begleiten müssen. Folgende Regeln gelten bundesweit:

  • Kinder unter sechs dürfen nur in Begleitung Erwachsener ins Kino
  • Kinder ab sechs müssen begleitet werden, wenn der Film nach 20 Uhr endet
  • Jugendliche ab 16 Jahren müssen in Begleitung Erwachsener sein, wenn der Film nach 24 Uhr endet, Jugendliche unter 16, wenn das Ende nach 22 Uhr liegt.

Als einzige Ausnahme dürfen Kinder ab sechs in Begleitung der Eltern auch Filme sehen, für die eine Altersfreigabe der FSK von 12  Jahren gilt.

 


Zum Weiterlesen:
http://www.kinderfilm-online.de/