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Zahnregulierung – Wann ist sie nötig und wer trägt die Kosten?

Wenn sich die bleibenden Zähne einstellen, wirken diese oft fehl am Platze und viel zu groß im kleinen Kindermund. Oft gleicht sich das Größenverhältnis an und jeder Zahn findet seinen Platz. Aber auch Fehlstellungen sind häufig, die sich langfristig negativ auf die Zahngesundheit auswirken. Dann besteht Handlungsbedarf durch den Kieferorthopäden.

 

Wann spricht man von Zahn- oder Kieferfehlstellungen?

Stehen die bleibenden Zähne extrem schief, sind sie verdreht oder liegen sie übereinander, so spricht man von Zahnfehlstellungen. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich: Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers können genetisch bedingt sein oder durch Milchzahn-Karies, übermäßiges Schnullern oder Daumenlutschen entstehen. Eine kieferorthopädische Behandlung wird dann nötig, wenn sich die Fehlstellungen negativ auf die Gesundheit der Zähne oder des Kindes auswirkt.

Angeborene Fehlstellungen können zum Beispiel die Progenie (Habsburger Kinn) sein, bei der der Unterkiefer so stark ausgeprägt ist, dass ein Vorbiss (untere Schneidezähne stehen vor den oberen) entsteht. Beim Deckbiss stehen die oberen Schneidezähne vor den unteren und beim Distalbiss liegt ein Rückbiss des Unterkiefers vor, das heißt, der Unterkiefer ist erheblich kürzer als der Oberkiefer. Weitere angeborene Fehlstellungen sind zum Beispiel die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder nicht angelegte Zähne. Stellen Sie bei Ihrem Kind solche Fehlbildungen fest, sollten Sie schnell reagieren, denn oft können frühzeitige Eingriffe im Kleinkindalter die Folgeschäden minimieren.

Behandlungsmöglichkeiten von Zahn- und Kieferfehlstellungen

Wenn der Zahnarzt bei Ihrem Kind eine Fehlstellung diagnostiziert, wird er Ihnen eine Überweisung zum Kieferorthopäden ausstellen. Diese Spezialisten befassen sich ausschließlich mit Fehlstellungen und –bildungen und erarbeiten anhand der Diagnose einen Behandlungsplan für die Zähne Ihres Kindes. Die Behandlung dauert meistens drei bis vier Jahre, Behandlungsbeginn ist im Alter von neun bis zehn Jahren, außer es liegen angeborene Fehlstellungen vor.

Für die Therapie stehen dem Kieferorthopäden grundsätzlich zwei Arten von Methoden zur Verfügung. Je nach Art der Fehlbildung werden entweder herausnehmbare oder festsitzende Zahnspangen verwendet. Der Behandlungserfolg kann durch außenliegende Regulationsinstrumente verbessert bzw. verstärkt werden. Beide Behandlungsarten haben Vor- und Nachteile, die bei der Auswahl ebenfalls abzuwägen sind.

Herausnehmbare Zahnspangen:

  • Ermöglichen gründlichere Mundhygiene
  • Herausnahme beim Sport oder anderen besonderen Anlässen möglich – häufig ist das Tragen auch nur nachts erforderlich
  • Behandlungsbedingte Lockerung der Zähne kommt kaum vor
  • Wird hauptsächlich bei Kindern angewandt
  • Mitarbeit ist nötig, „Vergessen“ oder unregelmäßiges Tragen gefährdet den Erfolg der Behandlung
  • Gefahr von Verlust oder Beschädigung
  • Längere Behandlungsdauer als bei Geräten, die fest angebracht sind

 

Festsitzende Zahnregulierungs-Geräte:

  • Schnellere Behandlungserfolge durch ununterbrochene Einwirkung (24h am Tag)
  • Kaum Sprachbehinderungen beim Tragen
  • Vergessen oder verlieren ist ausgeschlossen
  • Erschwerte Mundhygiene, Kariesgefahr
  • Beschädigung durch harte Nahrung möglich, Reparatur muss direkt im Mund erfolgen
  • Mitunter störend, zum Beispiel beim Sport oder bei festlichen Anlässen
     

 

Zahnpflege während der Behandlung

Gerade dann, wenn die Behandlung mit festsitzenden Apparaturen erfolgt, ist die gründliche Zahnpflege sehr wichtig. Die eingesetzten Bänder und Haltevorrichtungen bieten jede Menge Nischen, Ritzen und Ecken, in denen sich Essensreste absetzen können. Dies führt zu einer verminderten Mundhygiene und darüber hinaus zu Mundgeruch. Kinder, die feste Zahnspangen tragen sollten nach jeder Mahlzeit die Zähne putzen und dazu eine elektrische Zahnbürste benutzen. Grundsätzlich sollten Zahnbürsten mit kleinen Bürstenköpfen verwendet werden. Einmal täglich sollte eine Munddusche zur gründlichen Reinigung benutzt werden. Zur Stärkung der Zähne können ergänzend regelmäßige Fluorid-Behandlungen erfolgen. Wird die Mundhygiene nicht sorgfältig durchgeführt, ist nicht selten im Anschluss an die Regulierung eine umfassende Zahnsanierung erforderlich.

Behandlungskosten für die Regulierung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen

Da die kieferorthopädische Behandlung meist im Alter von 9 bis 10 Jahren beginnt und vor dem vollendeten 18. Lebensjahr abgeschlossen ist, übernimmt die Krankenkasse 80% der Behandlungskosten. Brauchen mehrere Kinder eine Zahnregulierung übernimmt die Krankenkasse 90%. Vor Beginn der Behandlung muss der Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde einen verbindlichen Heil- und Kostenplan vorlegen, der von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Dafür darf der Arzt keine Kosten berechnen. Der Eigenanteil wird zurückerstattet, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Dies meldet der Kieferorthopäde an die Krankenkasse.

Behandlungskosten werden jedoch nur bei einer echten medizinischen Indikation übernommen: Es muss eine Bescheinigung vorliegen, dass Ihr Kind durch die Fehlstellungen beim Atmen, Kauen, Sprechen oder Beißen beeinträchtigt wird. Die Kosten für die Korrektur rein kosmetischer Fehlstellungen werden nicht übernommen. Zur Kostenübernahme können Sie sich auch vom behandelnden Kieferorthopäden beraten lassen.