Die Geburt eines Kindes bedeutet nicht nur das Glück der Gründung oder Erweiterung einer Familie, sondern hat neben finanziellen auch rechtliche Auswirkungen auf fast jeden Lebensbereich. So werden grundsätzlich beide Eltern sorgeberechtigt und unterhaltspflichtig (Familienrecht), das Neugeborene wird mit der Durchtrennung der Nabelschnur rechtsfähig (allgemeines Zivilrecht) und bereits das Ungeborene, der sog. nasciturus, ist erbfähig (Erbrecht). Darüber hinaus betrifft eine Geburt noch viele weitere Bereiche des alltäglichen (Rechts-) Lebens, an die man vielleicht nicht gleich denkt. In diesem Artikel soll der Kündigungsschutz der in einem Arbeitsverhältnis stehenden werdenden Eltern näher betrachtet werden.

Bekommt ein Paar ein Kind, so stehen meist andere Dinge im Vordergrund als die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten. Gerade bei nicht verheirateten Eltern macht es aber durchaus Sinn, sich hierüber bereits im Vorfeld zu informieren, um Nachteile zu vermeiden.

Im Prozess einer Scheidung werden ganze Lebensentwürfe auseinander-dividiert. Es muss für die jeweilige Ehe herausgefunden werden, welcher der Partner welche Pflichten über-nehmen soll und welche Lasten zumutbar sind. Selbst wenn ein Paar eine einvernehmliche Trennung anstrebt, gibt es erfahrungsgemäß einige Punkte, über die in der Regel gestritten wird und die häufig gerichtlicher Klärung bedürfen.

Führen Sie sich bitte zunächst folgende erstaunliche Erkenntnis vor Augen: Schon dann wenn und so lange eine Familie intakt ist und funktioniert, werden bestehende gesetzliche Vorschriften ganz intuitiv gelebt. Es werden gemeinsame Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten der Kinder getroffen, die zur Verfügung stehenden Einkünfte dienen der gesamten Familie, die Aufgaben zur Betreuung der Kinder werden verteilt, das für das eigene Kind am besten geeignete Betreuungsmodell wird gefunden, freie Zeit mit den Kindern verbracht, Erziehung gemeinsam gelebt.