Die meisten Kleinkinder lieben das Element Wasser und planschen und spielen nur zu gern im feuchten Nass. Ob Badewanne, Planschbecken oder Schwimmbad – Wasser ist ein tolles Vergnügen. Für Eltern allerdings bedeutet die Begeisterung der Kleinen höchste Aufmerksamkeit, denn die Gefahr unter Wasser zu geraten, ist für Kleinkinder besonders groß.

Irgendwann wünschen sich Kinder, dass der beste Freund oder die beste Freundin übernachten darf. Dabei ist einiges zu beachten: Ein Gespräch mit den Eltern des Gastkindes ist ebenso wichtig wie klare Regeln für den Übernachtungsbesuch und die Kenntnis bestimmter gesetzlicher Vorgaben über die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht.

Nach §1631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Eltern die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Dies beinhaltet ebenso die Aufsichtspflicht, die zum einen die Kinder, zum anderen aber auch Dritte schützen soll. Wird die Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt, kann das weitreichende Konsequenzen haben.

Kontakte über das Netz – zum Beispiel über einen Chatroom - zu knüpfen ist heute für Erwachsene wie Jugendliche völlig normal. Überredet eine Person ein Kind unter 14 in einem Chatroom zu einem Treffen mit sexuellem Hintergrund, ist das strafbar. Diese Gefahr, dass Erwachsene mit diesen Absichten Kinder kontaktieren, besteht in jedem Chat und sollte weder von Eltern noch von den Kindern selbst unterschätzt werden.