Noch vor wenigen Jahrzehnten erregte es die Gemüter, wenn Eltern eines Kindes in „wilder Ehe“ zusammenlebten. Mittlerweile ist diese Lebensform weit verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert. Das belegen die Erhebungen des statistischen Bundesamtes, wonach im Jahre 2012 neun Prozent aller Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften aufwuchsen.

Für die meisten Eltern ist es ganz selbstverständlich, dass sie ihre Kinder auch noch nach dem 18. Geburtstag finanziell unterstützen. Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, endet die Unterhaltspflicht allerdings meistens mit Abschluss der Berufsausbildung. Hier eine Übersicht über Anspruch eines erwachsenen Kindes auf Unterhalt und dessen Höhe.

Alle Jahre wieder gibt es Änderungen in der deutschen Gesetzeslandschaft. In vielen Fällen sind auch Familien mit Kindern betroffen. Eine der bekanntesten Änderungen betrifft sicher die neuen Regelungen zum Kindergeldbezug. Jedoch ändert sich auch steuerlich einiges und das betrifft nicht nur Familien, sondern alle Steuerzahler.

Besonders im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung kommen viele Menschen zum ersten Mal in ihrem Leben mit der Justiz in Kontakt. Da ist es ganz verständlich, dass man sich hilflos und ausgeliefert fühlt. Wie bei jedem Gerichtsverfahren gibt es aber auch bei Familiensachen klare Spielregeln, nach denen man sich richten sollte.

Es ist jedes Mal unendlich traurig, wenn Eltern sich trennen. Im Anschluss muss schnell und möglichst einvernehmlich geklärt werden, welche finanziellen Ansprüche die gemeinsamen Kinder haben. Allzu große Diskussionen dürfte es dabei nicht geben, denn der Kindesunterhalt richtet sich in Deutschland überwiegend nach der Düsseldorfer Tabelle.

Der Bundesgerichtshof öffnet den Weg zum Auskunftsanspruch des sog. Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses gegen den biologischen Vater.

“Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“ – dieser altbekannte Ausspruch gewinnt vor dem Hintergrund eine ganz neue Dimension, wenn keine so rechten Vater-Glücksgefühle aufkommen wollen und Zweifel des vermeintlichen biologischen Vaters an einer Vaterschaft – ob berechtigt oder unberechtigt – bestehen.

Seit dem Jahre 2008 wurden vom Bundesgerichtshof bestimmte Grundsätze zur Bemessung und Berechnung des nachehelichen Unterhalts neu entwickelt. Schlagwörter hierfür sind die sogenannten „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse“ sowie die sog. „Dreiteilungs- oder Drittelmethode“.