Nach vielen Jahren musste der Gesetzgeber am Sorgerecht für unverheiratete Väter notgedrungen etwas ändern. Was dabei herausgekommen ist, hört sich zwar vielversprechend an, bringt Männern aber nur bedingt einen Vorteil.

Wenn einen Mann die Zweifel überkommen, ob er wirklich der Vater seines Kindes ist, besteht die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass die Möglichkeit, die Vaterschaft zu kontrollieren, nicht willkürlich und ohne Einverständnis der Beteiligten durchgeführt werden kann.

Wenn Frauen ungewollt schwanger werden, dann bleibt ihnen die Wahl, ob sie das Baby haben möchten oder nicht. Väter haben diese Entscheidungsfreiheit nicht. Wenn sich die Frau entschließt, ein Baby zu bekommen, dann sind sie – zumindest biologisch und rechtlich – mit dabei.