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Der Vaterschaftstest

Wenn einen Mann die Zweifel überkommen, ob er wirklich der Vater seines Kindes ist, besteht die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass die Möglichkeit, die Vaterschaft zu kontrollieren, nicht willkürlich und ohne Einverständnis der Beteiligten durchgeführt werden kann.

Rund 10% aller Kinder, die in deutschen Familien geboren werden, sind sogenannte Kuckuckskinder. Wenn es zu Konflikten in einer Beziehung oder zur Trennung kommt, zweifeln manche Väter daran, ob das gemeinsame Kind auch wirklich von ihnen gezeugt wurde. Ein Vaterschaftstest kann hier Klarheit schaffen.



Die Rechtslage

Zum 01. Februar 2010 trat ein neues Gendiagnostikgesetz in Kraft, durch das die Durchführung von Vaterschaftstests neu geregelt wurde. Darin ist festgelegt, dass Gentests, die dem Abstammungsnachweis dienen, nur dann zulässig sind, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind. Tests an verstorbenen Personen dürfen grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden. Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, das heißt als geringfügige Rechtsverletzung, bei der Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen verhängt werden können. In der Regel wird ein Bußgeld von rund 5.000 Euro verhängt. Grundsätzlich gelten für einen Vaterschaftstest folgende Punkte:

  • Die Zustimmung des Getesteten muss ausdrücklich und schriftlich vorliegen.
  • Der Getestete hat das Recht, darauf zu bestehen, dass er das Ergebnis nicht erfährt.

Wird ein Gentest heimlich, also ohne Einverständnis des Kindes, bzw. aller Erziehungsberechtigten durchgeführt, kann er vor Gericht nicht verwendet werden.

 

So wird getestet

Um festzustellen, wer der biologische Vater eines Kindes ist, werden verschiedene genetische Merkmale untersucht und verglichen. Für den Vaterschaftstest werden solche Merkmale gewählt, die sich in der Regel stark unterscheiden. Die Kombination der spezifischen Merkmale eines Menschen nennt man auch genetischen Fingerabdruck. Um die Abstammung eines Kindes zweifelsfrei nachzuweisen, wird die Tatsache genutzt, dass die Hälfte der Chromosomen eines Menschen vom Vater, die andere von der Mutter vererbt werden. Für einen Vergleich der Merkmale werden Proben aus der Mundschleimhaut von Vater und Kind entnommen und miteinander verglichen. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 % kann durch den Test festgestellt werden, ob ein Mann tatsächlich der genetische Vater eines Kindes ist. Die Kosten für einen Test liegen je nach Anbieter und Leistung zwischen 300 und 900 Euro. Die Kosten trägt der, der den Vaterschaftstest beauftragt hat.

 

Wer darf einen Vaterschaftstest durchführen?

Im Zuge des neuen Gesetzes wurden auch die Kriterien für die Anerkennung eines Vaterschaftstestes verschärft. Wenn Sie einen Test durchführen wollen, sollten Sie bei der Wahl des Anbieters auf folgende Punkte achten:

  • Handelt es sich um ein seriöses Unternehmen?
  • Verfügt der Anbieter über ein eigenes Labor für die genetischen Untersuchungen?
  • Ist das Labor von der GEDNAP (German DNA Profiling Group) zertifiziert?
  • Werden mehrere Proben von unterschiedlichen Genorten genommen?
  • Wird eine Wahrscheinlichkeit von über 99,9 % garantiert?
  • Wird die Vaterschaft mindestens anhand von drei unterschiedlichen Merkmalen ausgeschlossen?
  • Wird der Test von Wissenschaftlern und Experten durchgeführt?
  • Wird ein sogenannter Double-Check durchgeführt (unterschiedliche Auswertungssysteme, unterschiedliche Prüfer)?

Seriöse Anbieter sichern darüber hinaus die verschlüsselte Übersendung der Ergebnisse zu.

 

Folgen eines Vaterschaftstestes

Wer als Vater über einen Vaterschaftstest nachdenkt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es hier in der Regel nur Verlierer geben kann. Dies gilt vor allem dann, wenn das Kind schon älter ist: Die emotionale Bindung zum Kind wird stark gestört. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und damit die Elternschaft wird negativ beeinträchtigt, unabhängig davon, ob die Eltern getrennt leben oder noch ein Paar sind. Positive finanzielle Folgen ergeben sich allerdings für den Vater, wenn sich zeigt, dass das Kind, das er zusammen mit seiner Partnerin großgezogen hat, nicht sein eigenes ist: Die Unterhaltspflicht entfällt. Allerdings kann bereits gezahlter Unterhalt nicht zurückgefordert werden.



Recht auf Klärung der Abstammung

Zwar sind heimliche Vaterschaftstests verboten, aber jedes Familienmitglied hat das Recht auf Klärung der Abstammung. Dieses Gesetz wurde bereits im Februar 2008 verabschiedet. Danach kann ein gesetzlicher Vater einen Vaterschaftstest fordern, um herauszufinden, ob er auch der biologische Vater ist. Als gesetzlicher Vater gilt der Mann, der entweder zur Zeit der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war oder der die Vaterschaft offiziell anerkannt hat. Stimmen die anderen Familienmitglieder (also zum Beispiel die Mutter) nicht zu, kann das Familiengericht den Test anordnen. Allerdings entsteht allein aus dem Ergebnis noch kein Rechtsanspruch. Wenn ein Vater durch einen Gentest feststellt, dass er nicht der biologische Vater ist, muss er eine gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft vornehmen.


Bevor Sie als Vater einen Vaterschaftstest durchführen lassen, sollten Sie gründlich über die Konsequenzen für sich, für Ihre (Ex) Partnerin, aber am meisten für das Kind nachdenken. Egal wie der Test ausgeht, sind Vertrauensverhältnisse empfindlich gestört und die Vater-Kind-Bindung sowie die Elternbeziehung erleiden erheblichen Schaden.

 

Zum Weiterlesen:

 

de.wikipedia.org/wiki/Gendiagnostikgesetz

www.anwalt24.de/fachartikel/gendiagnostikgesetz-gendg-tritt-am-01-februar-2010-in-kraft