Der Vaterschaftstest
Wenn einen Mann die Zweifel überkommen, ob er wirklich der Vater seines Kindes ist, besteht die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass die Möglichkeit, die Vaterschaft zu kontrollieren, nicht willkürlich und ohne Einverständnis der Beteiligten durchgeführt werden kann.
Rund 10% aller Kinder, die in deutschen Familien geboren werden, sind sogenannte Kuckuckskinder. Wenn es zu Konflikten in einer Beziehung oder zur Trennung kommt, zweifeln manche Väter daran, ob das gemeinsame Kind auch wirklich von ihnen gezeugt wurde. Ein Vaterschaftstest kann hier Klarheit schaffen.
Die Rechtslage
Zum 01. Februar 2010 trat ein neues Gendiagnostikgesetz in Kraft, durch das die Durchführung von Vaterschaftstests neu geregelt wurde. Darin ist festgelegt, dass Gentests, die dem Abstammungsnachweis dienen, nur dann zulässig sind, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind. Tests an verstorbenen Personen dürfen grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden. Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, das heißt als geringfügige Rechtsverletzung, bei der Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen verhängt werden können. In der Regel wird ein Bußgeld von rund 5.000 Euro verhängt. Grundsätzlich gelten für einen Vaterschaftstest folgende Punkte:
- Der Gentest darf erst nach einer Beratung und von einem qualifizierten Arzt durchgeführt werden.
- Die Zustimmung des Getesteten muss ausdrücklich und schriftlich vorliegen.
- Der Getestete hat das Recht, darauf zu bestehen, dass er das Ergebnis nicht erfährt.
Wird ein Gentest heimlich, also ohne Einverständnis des Kindes, bzw. aller Erziehungsberechtigten durchgeführt, kann er vor Gericht nicht verwendet werden.
So wird getestet
Um festzustellen, wer der biologische Vater eines Kindes ist, werden verschiedene genetische Merkmale untersucht und verglichen. Für den Vaterschaftstest werden solche Merkmale gewählt, die sich in der Regel stark unterscheiden. Die Kombination der spezifischen Merkmale eines Menschen nennt man auch genetischen Fingerabdruck. Um die Abstammung eines Kindes zweifelsfrei nachzuweisen, wird die Tatsache genutzt, dass die Hälfte der Chromosomen eines Menschen vom Vater, die andere von der Mutter vererbt werden. Für einen Vergleich der Merkmale werden Proben aus der Mundschleimhaut von Vater und Kind entnommen und miteinander verglichen. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 % kann durch den Test festgestellt werden, ob ein Mann tatsächlich der genetische Vater eines Kindes ist. Die Kosten für einen Test liegen je nach Anbieter und Leistung zwischen 300 und 900 Euro. Die Kosten trägt der, der den Vaterschaftstest beauftragt hat.
Wer darf einen Vaterschaftstest durchführen?
Im Zuge des neuen Gesetzes wurden auch die Kriterien für die Anerkennung eines Vaterschaftstestes verschärft. Wenn Sie einen Test durchführen wollen, sollten Sie bei der Wahl des Anbieters auf folgende Punkte achten:
- Handelt es sich um ein seriöses Unternehmen?
- Verfügt der Anbieter über ein eigenes Labor für die genetischen Untersuchungen?
- Ist das Labor von der GEDNAP (German DANN Profiling Group) zertifiziert?
- Werden mehrere Proben von unterschiedlichen Genorten genommen?
- Wird eine Wahrscheinlichkeit von über 99,9 % garantiert?
- Wird die Vaterschaft mindestens anhand von drei unterschiedlichen Merkmalen ausgeschlossen?
- Wird der Test von Wissenschaftlern und Experten durchgeführt?
- Wird ein sogenannter Double-Check durchgeführt (unterschiedliche Auswertungssysteme, unterschiedliche Prüfer)?
Seriöse Anbieter sichern darüber hinaus die verschlüsselte Übersendung der Ergebnisse zu.
Folgen eines Vaterschaftstestes
Wer als Vater über einen Vaterschaftstest nachdenkt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es hier in der Regel nur Verlierer geben kann. Dies gilt vor allem dann, wenn das Kind schon älter ist: Die emotionale Bindung zum Kind wird stark gestört. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und damit die Elternschaft wird negativ beeinträchtigt, unabhängig davon, ob die Eltern getrennt leben oder noch ein Paar sind. Positive finanzielle Folgen ergeben sich allerdings für den Vater, wenn sich zeigt, dass das Kind, das er zusammen mit seiner Partnerin großgezogen hat, nicht sein eigenes ist: Die Unterhaltspflicht entfällt. Allerdings kann bereits gezahlter Unterhalt nicht zurückgefordert werden.
Recht auf Klärung der Abstammung
Zwar sind heimliche Vaterschaftstests verboten, aber jedes Familienmitglied hat das Recht auf Klärung der Abstammung. Dieses Gesetz wurde bereits im Februar 2008 verabschiedet. Danach kann ein gesetzlicher Vater einen Vaterschaftstest fordern, um herauszufinden, ob er auch der biologische Vater ist. Als gesetzlicher Vater gilt der Mann, der entweder zur Zeit der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war oder der die Vaterschaft offiziell anerkannt hat. Stimmen die anderen Familienmitglieder (also zum Beispiel die Mutter) nicht zu, kann das Familiengericht den Test anordnen. Allerdings entsteht allein aus dem Ergebnis noch kein Rechtsanspruch. Wenn ein Vater durch einen Gentest feststellt, dass er nicht der biologische Vater ist, muss er eine gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft vornehmen.
Bevor Sie als Vater einen Vaterschaftstest durchführen lassen, sollten Sie gründlich über die Konsequenzen für sich, für Ihre (Ex) Partnerin, aber am meisten für das Kind nachdenken. Egal wie der Test ausgeht, sind Vertrauensverhältnisse empfindlich gestört und die Vater-Kind-Bindung sowie die Elternbeziehung erleiden erheblichen Schaden.
Zum Weiterlesen:
de.wikipedia.org/wiki/Gendiagnostikgesetz
www.vaterschaftstest-unkommerziell.de/
www.anwalt24.de/fachartikel/gendiagnostikgesetz-gendg-tritt-am-01-februar-2010-in-kraft



















Hiermit möchte ich auf meinen Fall aufmerksam machen.
Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten übers Gericht bekommen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten. Dieser Sachverständige ist in Würzburg, Gotha, Rumänien und sogar in Dubai tätig.
Fertigt dieser Gutachter bei den Scheichs in Dubai auch Blutgruppengutachten ohne Blutgruppe an?
Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.
Beim Jugendamt Kitzingen sind Akten über diese Familie verschwunden.
Das Jugendamt Kitzingen kennt die Familienverhältnisse dieser Familie sehr genau und unternimmt nichts.
Jetzt kommen alle Familiengeheimnisse dieser Familie ans Tageslicht, auch wenn manche schon über 60 Jahre zurück liegen.
Dieser Familie, die mir ein Inzest - Kuckuckskind unterschieben will, muss endlich das Handwerk gelegt werden!
Es wirft nun auch ein völlig neues Licht auf die Identität dieser gesamten Familie!
Dieser Fall wird die Vorstellungskraft der meisten Menschen um ein Vielfaches übersteigen.
Meine Rechtsanwältin sagt, sie sieht Parallelen zu "Fluterschen im Westerwald".
Es gibt nicht nur den "österreichischen Fritzl", sondern auch den "deutschen Fritzl" und das nicht nur in Fluterschen im Westerwald!
In so einen Fall bin ich hineingeraten.
Diese Themen wie Inzest und Missbrauch dürfen überall auf der Welt nicht länger totgeschwiegen werden!
Weitere Fälle wie Fluterschen im Westerwald dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden!
Der Rechtsanwalt dieser Familie will jetzt Geld über meinen ausländischen Arbeitgeber eintreiben!
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
http://www.andre-zeiger.com
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