Wenn ein oder sogar beide Elternteile für die Kinderbetreuung ausfallen, zum Beispiel durch Krankheit, dann ist guter Rat oft teuer. Zum Glück gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, solche Engpässe zu überbrücken und auch der Arbeitgeber ist in der Pflicht, den Eltern in Not als Unterstützung entgegenzukommen.