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Wenn die Eltern überraschend ausfallen – Betreuungshilfen im Notfall

Wenn ein oder sogar beide Elternteile für die Kinderbetreuung ausfallen, zum Beispiel durch Krankheit, dann ist guter Rat oft teuer. Zum Glück gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, solche Engpässe zu überbrücken und auch der Arbeitgeber ist in der Pflicht, den Eltern in Not als Unterstützung entgegenzukommen.

Wenn die Mutter ins Krankenhaus muss und der Vater beruflich unabkömmlich ist oder in familiären Notfällen, ist die Kinderbetreuung häufig ein Problem. Auch ein krankes Kind, das Unterstützung braucht, kann zur echten Hürde werden. Notfallbetreuungen helfen hier weiter, wenn aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis keine Hilfestellung möglich ist. Verschiedene Vereine und staatliche Institutionen bieten qualifizierte Kräfte, die im Falle eines Falles einspringen können.

 

Kinderbetreuung im Notfall

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine sogenannte Familienpflege in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkassen stellen Haushaltshilfen, die den Alltag mit dem Kind meistern und auch Aufgaben wie Kochen und Putzen übernehmen. Voraussetzung für die Gewährleistung einer Haushaltshilfe ist, dass das Kind jünger als 14 Jahre ist und im Haushalt keine weitere Person lebt, die die Aufgaben übernehmen kann. Ist das Kind behindert, entfällt die Altersgrenze.

Haushaltshilfen finden

Erkennen die Kassen als Haushaltshilfen Familie oder Freunde an, dann werden Fahrtkosten erstattet und ein Verdienstausfall ausgeglichen. Vereine und Dienstleister bieten ebenfalls entsprechendes Personal an die als „Notfallmütter“ fungieren, bis der Familienalltag wieder wie gewohnt weiterlaufen kann. Anzeigen in der Zeitung, Onlinebörsen wie auch die Krankenkassen selbst sind Ansprechpartner und eignen sich für die Suche. Gerade wenn kleinere Kinder betreut werden müssen, sind eine nachgewiesene Qualifikation und ein eindeutig gutes Bauchgefühl wichtig.

Zuschüsse und Unterstützung vom Arbeitgeber

Je nach Familienverhältnis gibt es Zuschüsse von der Krankenkasse, um eine Betreuungshilfe im Notfall zu finanzieren. In der Regel sind diese Leistungen jedoch Alleinerziehenden und einkommensschwachen Familien vorbehalten, eine Nachfrage bei der Krankenkasse bringt Aufschluss.

Fällt ein Elternteil krankheitsbedingt aus, dann ist das nicht das Gleiche wie ein krankes Kind. Dies bedeutet, dass der zweite Elternteil keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit hat. Möglich ist hier die Beantragung von sogenannten Haushaltshilfeleistungen. Die bezahlt zum Beispiel bei einer Kur der Träger, der die Kur bewilligt hat. Das kann je nach Einzelfall die Krankenkasse oder auch die Rentenversicherung sein.

Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

Manchmal sind Familien auch von Notfällen anderer Art betroffen. Als Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe können Eltern auch dann Beistand beantragen, wenn sie mit der Kindererziehung überfordert sind. Das örtliche Jugendamt ist Ansprechpartner, je nach speziellem Fall kann ein Erziehungsbeistand beantragt werden. Dieser hilft Kindern und Jugendlichen dabei, schwierige Situationen im Alltag oder auch Konflikte zu meistern. Das soziale Umfeld wie auch die individuellen Probleme der Betroffenen hat der Erziehungsbeistand dabei stets im Blick. Ein Betreuungshelfer hat die gleichen Aufgaben, wird allerdings richterlich angeordnet und kommt meist bei Jugendlichen zum Einsatz.