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Das Jugendamt und seine Aufgaben

Viele Familien haben nie damit zu tun, andere sind froh, dass es diese kommunale Einrichtung gibt. Das Jugendamt hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, insbesondere auch, wenn diese Gefahr von den eigenen Eltern ausgeht. Grundlage der Legitimation ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Die Aufgaben des Jugendamtes sind vielfältig. Es bietet Hilfen für Eltern und Kinder an und vermittelt verschiedene Beratungsangebote - zum Beispiel, wenn es um Themen wie Partnerschaft oder um die Betreuung von Kindern in Notsituationen geht. Auch in Fragen zur Familienfreizeiten und Erholungsmaßnahmen ist es Ansprechpartner. Nicht zuletzt schreitet das Jugendamt ein, wenn Fälle von Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern gemeldet werden.

 

Die Aufgaben des Jugendamtes

Als öffentlicher Jugendhilfeträger hat das Jugendamt vielfältige Aufgaben, die alle darauf ausgelegt sind, Kinder und Jugendliche zu schützen. Laut Definition sehen die Tätigkeitsbereiche folgendermaßen aus:

 

  • Familienerziehung, Beratung in Familienfragen, Weiterbildung von Eltern, Familienfreizeiten und Familienerholung wird von den kommunalen Ämtern gefördert und koordiniert.
  • Eltern werden bei der Ausübung der Sorge für ihr Kind beraten.
  • Wenn Eltern partnerschaftliche Probleme haben oder wenn eine Trennung ansteht, können die Berater im Jugendamt in Anspruch genommen werden.
  • Entstehen innerhalb der Familie Notsituationen unterstützt das Jugendamt die Betreuung und Versorgung der Kinder.
  • Tagespflege, Vollzeitpflege und Heimerziehung sind ebenfalls Bereiche, für die das Amt zuständig ist.
  • Im Notfall regelt das Jugendamt die Inobhutnahme von Kindern, um sie vor weiteren Schäden zu schützen.
  • Die beschäftigten Sozialpädagogen unterstützen die Familienbildung mit sozialer Gruppenarbeit und sozialpädagogischer Familienhilfe.
  • Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche werden mit Hilfe des Jugendamts wieder eingegliedert.
  • Das Jugendamt begleitet Vormundschafts- und Gerichtsverfahren, soweit sie Kinder und Jugendliche betreffen.

 

Jugendämter in der Kritik

Auch wenn die Jugendämter meist in den besten Absichten handeln und in vielen Bereichen Hilfestellung leisten, bleiben sie doch bürokratische Institutionen. Dies hat naturgemäß zur Folge, dass einige Entscheidungen auf Gesetzen beruhen, aber nicht unbedingt zum Wohl der Kinder getroffen werden. Teilweise haben europäische Gerichte Sorgerechtsentscheidungen sogar wieder rückgängig gemacht, so zum Beispiel im Fall eines Ehepaars aus der Nähe von Münster, denen aufgrund eines Jugendamtgutachtens alle fünf Kinder entzogen wurden, das jüngste davon war sieben Tage alt.

Während die Jugendämter in manchen Fällen über das Ziel hinausschießen, reagieren sie andererseits oft reichlich spät, so zum Beispiel im Fall von Lena aus Tirschenreuth, die verhungert und verdurstet ist. Das zuständige Jugendamt hat auf Hinweise von Nachbarn nicht reagiert.

 

Hilfe bei Unterhaltsproblemen

Alleinerziehende können vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss beziehen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Seit Januar 2010 werden für Kinder unter 6 Jahre 133 € und für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 180 € im Monat gezahlt. Das Kindergeld für ein erstes Kind ist davon bereits abgezogen. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 6 Jahre und für Kinder bis zum Alter von maximal 12 Jahren gewährt. Das Jugendamt fordert den Vorschuss vom Unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Wenn die Eltern zusammenleben, ist diese Leistung ausgeschlossen, dasselbe gilt zum Beispiel auch, wenn der erziehende Elternteil wieder verheiratet ist oder das Kind teilweise vom anderen Elternteil betreut wird.

Grundsätzlich sollte das Jugendamt eine Institution sein, an die man sich als Eltern vertrauensvoll wenden kann. Allerdings kann das Hilfegesuch auch nach hinten losgehen, wenn übereifrige Angestellte Vernachlässigung wittern. In anderen Fällen wird wichtige Hilfe dann doch nicht gewährt. Da Jugendämter kommunale Einrichtungen sind, sind die Verfahrensweisen und Interpretationen häufig von Amt zu Amt und Betreuer zu Betreuer verschieden.

 

Zum Weiterlesen:

http://www.jugendaemter.com/

http://www.vaeterfuerkinder.de/juamt.htm