Küsschen für die Oma oder die stark parfümierte Tante, höflich sein um jeden Preis. Ist doch gar nicht schlimm, oder? Für Kinder fühlt sich das, was wir Erwachsenen so selbstverständlich einfordern, oft gar nicht angenehm an und es gibt gute Gründe, warum Sie Ihrem Kind hierbei sein Selbstbestimmungsrecht lassen sollten!

Kinder sind in der Regel vertrauensselig. Das ist eine schöne Eigenschaft, dennoch sollten die Kleinen so früh wie möglich einige Regeln im Verhalten gegenüber fremden Personen erlernen. Die Kunst ist, ihnen diese zu vermitteln, ohne ein grundsätzliches Misstrauen zu erzeugen oder ihnen Angst zu machen.

Laut den statistischen Angaben des Bundeskriminalamtes werden pro Jahr etwa 15.000 Kinder im Alter von 1 bis 14 Jahren sexuell missbraucht – über die Dunkelziffer mag man gar nicht nachdenken. Auch wenn es keinen 100%igen Schutz gibt, können Eltern einiges tun, um ihre Kinder vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene zu schützen.

Vorsicht und Angst liegen oft eng beisammen und doch ist der Unterschied groß. Während das eine wachsam und sicher macht, lässt einen das andere den Kopf verlieren oder man erstarrt. Doch wie bringen wir unseren Kindern diese Grenze bei? Insbesondere wenn es um fremde Menschen geht, ist das oft eine Gratwanderung.

Vieles deutet darauf hin, dass das Leben für unsere Kinder anscheinend gefährlicher geworden ist als es noch vor 20 oder 30 Jahren der Fall war. Ist das tatsächlich so? Oder sind unsere Kleinen heute nur einfach nur überbehütet und deswegen auch weniger gut für die Gefahren des Lebens gewappnet?

Jede Woche sterben in Deutschland im Durchschnitt drei Kinder an den Folgen von häuslicher Gewalt oder Vernachlässigung. Die Polizeistatistik von 2010 berichtet von mehr als 4.000 Fällen von Misshandlung, wie hoch die Dunkelziffer ist, weiß niemand. Selbst wenn die Kinder überleben, nehmen ihre Seelen doch kaum wiedergutzumachenden Schaden.

Viele Familien haben nie damit zu tun, andere sind froh, dass es diese kommunale Einrichtung gibt. Das Jugendamt hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, insbesondere auch, wenn diese Gefahr von den eigenen Eltern ausgeht. Grundlage der Legitimation ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz.