Wollen Sie mit Ihrem Kind ins Ausland, insbesondere in Nicht-EU-Länder verreisen, genügt nicht mehr wie früher ein Eintrag im Reisepass der Eltern. Nach dem Prinzip „Eine Person – Ein Pass“ benötigen bereits Neugeborene für diesen Fall einen Kinderreisepass. Eingeführt wurde diese Regelung im Juni 2012.

Der Personalausweis war lange Zeit etwas für Erwachsene oder Heranwachsende. Ab dem 16. Lebensjahr konnte dieser beantragt werden. Kinder, die jünger waren, brauchten keinen Personalausweis. Doch inzwischen gibt es ihn, den Personalausweis für Kinder unter 16 Jahre. So weit, so gut. Aber warum sollte man so einen Ausweis überhaupt beantragen? Eine gute Frage.