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Personalausweis und Reisepass für Kinder: die neuen Regeln

Der Personalausweis war lange Zeit etwas für Erwachsene oder Heranwachsende. Ab dem 16. Lebensjahr konnte dieser beantragt werden. Kinder, die jünger waren, brauchten keinen Personalausweis. Doch inzwischen gibt es ihn, den Personalausweis für Kinder unter 16 Jahre. So weit, so gut. Aber warum sollte man so einen Ausweis überhaupt beantragen? Eine gute Frage.

Die EU wollte es mal wieder wissen. Diesmal ging es jedoch nicht um die Krümmung von Bananen oder ähnlich vermeintlich lebenswichtige Dinge, sondern um Pässe. Auch für Kinder. Getreu dem Motto „Eine Person – ein Pass“ trat am 26. Juni 2012 ein Gesetz in Kraft, das Konsequenzen hat. Auch für Kinder.

 

 

Rein in den Pass, raus aus dem Pass

Besonders für Reisen war es bisher ausreichend, wenn die Eltern ihre Kinder in den eigenen Reisepass eintragen ließen. Doch das ist nun vorbei. Jetzt gilt es, den Schnuller aus dem Mund zu nehmen und sogar Säuglinge so zu fotografieren, dass daraus ein biometrisches Foto entsteht. Das sieht die EU-Passverordnung vor. Eltern müssen also in den sauren Apfel beißen und ihren Nachwuchs mit einem Pass ausstatten. Dies kann auch der Personalausweis sein. Welcher Pass wann benötigt wird und was es kostet, ist natürlich - typisch EU – ebenfalls klar geregelt. Spätestens wenn für eine Reise die deutschen Landesgrenzen überschritten werden, braucht also jeder Mensch einen Pass. Dies kann entweder ein Reisepass, ein Personalausweis oder der sogenannte E-Pass sein.

 

Augen auf zur Foto-Session!

Dass ein biometrisches Foto eine Herausforderung ist, weiß jeder Erwachsene, der schon einmal eines machen lassen musste. Für Kinder oder gar Säuglinge bedeutet dieses Foto eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Die Eltern müssen dabei zu Höchstform auflaufen, denn auf dem Bild darf weder eine andere Person zu sehen sein noch ein Schnuller oder Schnuffeltuch. Als würde das allein nicht schon schwierig genug sein, gibt es eine weitere Vorgabe, die Phillip Spauschus vom Bundesinnenministerium zum Besten gibt: „Das Kind sollte weder schreien noch weinen noch das Gesicht verziehen, sondern einen möglichst natürlichen Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund haben.“ Würde es sich um eine Süßigkeit in Papier gewickelt und mit einer kleinen Überraschung im Inneren handeln, läge spontan der Ausspruch „Das sind ja gleich drei Wünsche auf einmal“ auf der Zunge. Da es jedoch um ein Passfoto geht, bleibt nur erstauntes Kopfschütteln.

 

Pass 1: Der Kinderreisepass

Üblicherweise wird der Kinderreisepass für Kinder ausgestellt, die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Nach Erreichen des 12. Lebensjahr ist dieser Pass nicht mehr gültig, vorher hat er eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Für vorsichtige Eltern hat der Kinderreisepass den Charme, dass keine digitalisierten Informationen gespeichert werden. Mit Erreichen des 10. Lebensjahres muss das Kind den Pass selbst unterschreiben. Kostenpunkt für den Kinderreisepass: 13 Euro.

 

Pass 2: Der Personalausweis

Früher galt die Regel, dass Personalausweise ab dem 16. Lebensjahr notwendig werden. Daran hat sich nichts geändert. Allerdings können Eltern ihn heute auch schon früher beantragen. Um den Personalausweis zu bekommen, müssen die Antragsteller ein Foto und eine Geburtsurkunde, einen Kinderreisepass oder Reisepass vorlegen. Kostenpunkt für den Personalausweis: 22,80 Euro.

 

Pass 3: Der E-Pass

Der E-Pass oder elektronische Pass verfügt über die meisten Daten. Abgespeichert werden auf einem Chip die Daten des Passes, zudem gibt es neben einem Foto zwei Fingerabdrücke. Üblicherweise wird der E-Pass für Kinder ab 12 Jahre beantragt, es ist aber auch früher möglich. Bei geplanten Reisen sollte man bedenken, dass die Erstellungszeit für den E-Pass bis zu 6 Wochen betragen kann. Im Notfall kann man sich einen Expresspass ausstellen lassen, das ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Kostenpunkt für den elektronischen Pass: 37,50 Euro. Weitere Kosten für den Expresspass: 32 Euro.

 

Und wozu das alles?

Die Frage liegt nahe. Braucht ein Kind überhaupt irgendeinen Pass? Sollte es nicht reichen, wenn die Eltern bezeugen, dass es ihr Kind gibt und bisher nicht als Bankräuber aufgefallen ist? Zumindest für Kinder unter 16 Jahren sollte das tatsächlich der Fall sein. Das ist es aber nicht, wenn eine Reise ins Ausland geplant ist. Wichtig in diesem Zusammenhang: jedes Land entscheidet selbst, unter welchen Voraussetzungen es Menschen einreisen lässt. Vor einer Reise ist es also unbedingt ratsam, sich zum Beispiel über das Auswärtige Amt darüber zu informieren, wie die Einreisebestimmungen geregelt sind. Wer im Schengener Raum reist, muss normalerweise für den Nachwuchs lediglich einen Personalausweis vorlegen. Das gilt darüber hinaus für die Länder Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein. Oft ist nicht einmal der Personalausweis nötig, es werden auch andere Dokumente akzeptiert.

 

Einschränkungen im Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Die meisten Eltern tun sich insbesondere mit dem elektronischen Pass naturgemäß schwer. Kein Wunder, sind auf ihm doch zahlreiche sensible Daten gespeichert. Und in aller Regel ist dieser Pass ja auch nicht nötig, andere Dokumente reichen völlig aus. Wer allerdings eine Reise in die USA plant, kommt um den E-Pass nicht herum. Die Amerikaner sind ängstlich geworden, so ängstlich, dass selbst die Einreise für Kinder oder Säuglinge nicht ohne den E-Pass möglich ist. Wer also mit seinen Kindern ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten reisen will, muss sich mit diesen begrenzten Möglichkeiten abfinden.