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Mit Kindern ins Ausland – Kinderreisepass ist Pflicht!

Wollen Sie mit Ihrem Kind ins Ausland, insbesondere in Nicht-EU-Länder verreisen, genügt nicht mehr wie früher ein Eintrag im Reisepass der Eltern. Nach dem Prinzip „Eine Person – Ein Pass“ benötigen bereits Neugeborene für diesen Fall einen Kinderreisepass. Eingeführt wurde diese Regelung im Juni 2012.

Die Änderung ist Folge einer EU-Vorschrift aus dem Mai 2009. Mit der Neueinführung der Passpflicht soll die allgemeine Sicherheit erhöht werden. Je nach Alter des Kindes und Urlaubsziel gibt es für die Passausstellung verschiedene Möglichkeiten. Der Pass der Eltern mit einem ungültigen Kindereintrag gilt auch nach dem Inkrafttreten bis zum Ablauf der Gültigkeit.

 

Ausweisedokumente für Kinder allgemein

Generell gibt es drei Arten von Ausweis, die für ein Kind erstellt werden können. Beantragt werden die Dokumente im Bürgerbüro oder bei der Meldebehörde. Wartezeiten können in vielen Fällenmit einer Terminvereinbarung per Internet gespart werden. Die Beantragung selbst muss persönlich erfolgen. Welches Dokument gewählt wird, ist in erster Linie altersabhängig, auch das Reiseziel kann eine Rolle spielen:

Der Kinderreisepass

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen einen Kinderreisepass. Der Pass ist sechs Jahre, bzw. maximal bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gültig. Für die Beantragung ist folgendes erforderlich:

 

  • Die Geburtsurkunde
  • Ein biometrisches Foto (bei sehr kleinen Babys lassen die Behörden Nachsicht walten)
  • Häufig die Anwesenheit der Kinder selbst
  • Eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils

Der Reisepass für Kinder kostet 13 Euro und kann in den allermeisten Fällen direkt mitgenommen werden. Und ja, Sie haben richtig verstanden: Dieser Pass ist schon für Neugeborene erforderlich, wenn eine Reise ins Ausland anstehen sollte. Kinder ab 10 müssen den Reisepass eigenhändig unterschreiben.

Der Elektronische Reisepass

Kinder über 12 Jahre benötigen zwingend einen elektronischen Reisepass. Auf Antrag der Eltern kann dieser bereits früher ausgestellt werden. Die Daten über den Passinhaber werden inklusive Fingerabdruck und Foto auf einem Chip gespeichert. Der Pass ist bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für sechs Jahre, anschließend für zehn Jahre gültig. Gestellt wird der Antrag von den Eltern, folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

 

  • Geburtsurkunde oder ältere Ausweisdokumente wie der Kinderreisepass
  • Biometrisches Foto

Die Kosten belaufen sich bis 24 Jahre auf 37,50 Euro. Sie müssen mit Wartezeiten zwischen vier und sechs Wochen rechnen. Wer es eilig hat, kann eine Expressausstellung beantragen, dann wird der Pass werktags innerhalb von 72 Stunden geliefert. Dafür werden 32 Euro zusätzlich berechnet.
Kinder ab 16 Jahren sind ausweispflichtig, ein Personalausweis muss beantragt werden. Vorgelegt werden müssen ein Ausweisdokument, die Geburtsurkunde und ein biometrisches Foto.

Schon während der Urlaubsplanung sollten Sie sich über die Einreisebedingungen ins Zielland informieren. Denn davon hängt letztendlich ab, welches Dokument Ihr Kind zum Ausweisen benötigt. Meist reichen Personalausweis oder Kinderreisepass aus. Für die Einreise in die USA ist auch für Kinder ein elektronischer Reisepass erforderlich.