Kinder, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen können, werden oft als Pflegekinder betreut. Sie leben für eine begrenzte Zeit oder auch dauerhaft in einer Pflegefamilie. Diese Entscheidung kann vom Erziehungsberechtigten, aber auch vom Jugendamt getroffen werden.

Noch vor wenigen Jahrzehnten erregte es die Gemüter, wenn Eltern eines Kindes in „wilder Ehe“ zusammenlebten. Mittlerweile ist diese Lebensform weit verbreitet und gesellschaftlich akzeptiert. Das belegen die Erhebungen des statistischen Bundesamtes, wonach im Jahre 2012 neun Prozent aller Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften aufwuchsen.

Immer wieder ist es in den Schlagzeilen zu lesen: Teenager, häufig sogar noch Kinder, entbinden bereits eigene Babys. Zwar ist die Anzahl der Teenagerschwangerschaften in den letzten Jahren deutlich rückläufig, dort, wo der Fall eintritt, ist es dennoch meist eine kleine Katastrophe.

Auf Paare, die sich entscheiden, ein Kind zu adoptieren, wartet ein Familienleben mit all seinen Höhen und Tiefen. Darüber hinaus gibt es einige Besonderheiten im Umgang mit dem Kind und vor allem mit der Tatsache, dass es sich nicht um ein leibliches handelt.

Elternlosen Kindern erspart sie ein Leben im Heim, kinderlos bleibende Eltern können sich damit einen sehnlichen Wunsch erfüllen: die Adoption. Vermittlungsstellen sind damit beauftragt, die neuen Familien möglichst passend zusammen zufügen. Paare, die sich für die Adoption eines Kindes entscheiden, stehen vor vielen Fragen und einem langen Weg.