Die Hartz IV – Leistungen sind knapp bemessen, keine Frage. Daher gibt es vom Staat auch ergänzende Zahlungen, wenn sogenannte „Mehrbedarfe“ bestehen. Auch Alleinstehende, die Hartz IV beziehen, haben das Recht auf zusätzliche Leistungen, um ihnen den Kontakt zu und den Umgang mit ihren Kindern zu ermöglichen. Diese können durchaus erheblich sein – bis hin zum Anrecht auf eine größere Wohnung.

In Deutschland beziehen etwa 2 Millionen Kinder Leistungen nach Hartz IV. Damit wird der Mindestbedarf für das Kind gedeckt, die sogenannte Grundsicherung. Ein Anspruch entsteht, wenn die Eltern arbeitslos sind und selbst Hartz IV beziehen oder zu wenig verdienen, um die gesamte Familie zu versorgen.