Die Hartz IV – Leistungen sind knapp bemessen, keine Frage. Daher gibt es vom Staat auch ergänzende Zahlungen, wenn sogenannte „Mehrbedarfe“ bestehen. Auch Alleinstehende, die Hartz IV beziehen, haben das Recht auf zusätzliche Leistungen, um ihnen den Kontakt zu und den Umgang mit ihren Kindern zu ermöglichen. Diese können durchaus erheblich sein – bis hin zum Anrecht auf eine größere Wohnung.

Wenn eine Partnerschaft in die Brüche geht, dann ist das erst einmal unschön. Weit schlimmer ist es, wenn Kinder involviert sind. Denn dann gibt es bei nicht wenigen Paaren Streitigkeiten um Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Immer mehr Väter kämpfen darum, auch weiter am Leben ihrer Kinder teilhaben zu dürfen. In den Gerichten herrscht noch immer ein traditionelles Rollenbild vor und daher entscheiden diese in den meisten Fällen noch immer zugunsten der Mütter – und nicht immer zum Wohle des Kindes. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK) setzt sich für ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern ein.