Wollen Sie mit Ihrem Kind ins Ausland, insbesondere in Nicht-EU-Länder verreisen, genügt nicht mehr wie früher ein Eintrag im Reisepass der Eltern. Nach dem Prinzip „Eine Person – Ein Pass“ benötigen bereits Neugeborene für diesen Fall einen Kinderreisepass. Eingeführt wurde diese Regelung im Juni 2012.