Ganz bestimmt haben auch Sie diesen Satz schon einmal auf einem leuchtend gelben Schild an einer Baustelle gelesen. Natürlich entspricht die Aussage nicht der tatsächlichen Rechtslage. Wie bei so vielen anderen Rechtsmythen, die sich hartnäckig halten.

Trennt sich ein Paar und sind Kinder vorhanden, dann ist es nicht möglich, sich einfach für immer Lebewohl zu sagen. Die Elternbeziehung bleibt lebenslang bestehen. Damit aus dem sich trennenden Ehepaar ein funktionierendes Elternteam werden kann, müssen schwelende Konflikte möglichst gut geklärt werden. Die Mediation kann hier die entscheidenden Weichen stellen.

Dass eine Scheidung nicht billig ist, ist allgemein bekannt. Zumindest ist es möglich, die voraussichtlichen Kosten halbwegs im Voraus zu beziffern. In manchen Fällen kann man sogar zum Nulltarif geschieden werden.

Egal wie glücklich eine Beziehung einmal begann – Menschen verändern sich und aus der einstmals großen Liebe kann ein Gerangel um Geld und Kinder werden. Doch auch wenn mit harten Bandagen gekämpft wird, gibt es Regeln, die beachtet werden müssen. Vor Kurzem wurde die Gesetzgebung im Scheidungsrecht geändert.

Besonders im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung kommen viele Menschen zum ersten Mal in ihrem Leben mit der Justiz in Kontakt. Da ist es ganz verständlich, dass man sich hilflos und ausgeliefert fühlt. Wie bei jedem Gerichtsverfahren gibt es aber auch bei Familiensachen klare Spielregeln, nach denen man sich richten sollte.

Nach vielen Jahren musste der Gesetzgeber am Sorgerecht für unverheiratete Väter notgedrungen etwas ändern. Was dabei herausgekommen ist, hört sich zwar vielversprechend an, bringt Männern aber nur bedingt einen Vorteil.

Immer mehr Ehepaare, die sich trennen, überlegen, ihre Scheidung über das Internet durchzuführen. Was sind jedoch die Vorteile, was die Nachteile einer Online-Scheidung? Für welche Fälle ist eine Scheidung über das Internet denkbar, für welche Paare ist sie nicht geeignet? Welche Kosten können gespart werden?

Es ist jedes Mal unendlich traurig, wenn Eltern sich trennen. Im Anschluss muss schnell und möglichst einvernehmlich geklärt werden, welche finanziellen Ansprüche die gemeinsamen Kinder haben. Allzu große Diskussionen dürfte es dabei nicht geben, denn der Kindesunterhalt richtet sich in Deutschland überwiegend nach der Düsseldorfer Tabelle.

Bis vor einigen Jahrzehnten war es obligatorisch: Ein Paar mit Kinderwunsch musste erst einmal heiraten. Abweichungen von dieser Norm wurden kritisch und abfällig betrachtet. Mittlerweile ist das anders. Unverheiratete Eltern sind schon lange keine Seltenheit mehr. Was spricht für, was gegen eine Elternschaft, ohne verheiratet zu sein?

Der Bundesgerichtshof öffnet den Weg zum Auskunftsanspruch des sog. Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses gegen den biologischen Vater.

Bekommt ein Paar ein Kind, so stehen meist andere Dinge im Vordergrund als die daraus erwachsenden Rechte und Pflichten. Gerade bei nicht verheirateten Eltern macht es aber durchaus Sinn, sich hierüber bereits im Vorfeld zu informieren, um Nachteile zu vermeiden.

Im Prozess einer Scheidung werden ganze Lebensentwürfe auseinander-dividiert. Es muss für die jeweilige Ehe herausgefunden werden, welcher der Partner welche Pflichten über-nehmen soll und welche Lasten zumutbar sind. Selbst wenn ein Paar eine einvernehmliche Trennung anstrebt, gibt es erfahrungsgemäß einige Punkte, über die in der Regel gestritten wird und die häufig gerichtlicher Klärung bedürfen.

Führen Sie sich bitte zunächst folgende erstaunliche Erkenntnis vor Augen: Schon dann wenn und so lange eine Familie intakt ist und funktioniert, werden bestehende gesetzliche Vorschriften ganz intuitiv gelebt. Es werden gemeinsame Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten der Kinder getroffen, die zur Verfügung stehenden Einkünfte dienen der gesamten Familie, die Aufgaben zur Betreuung der Kinder werden verteilt, das für das eigene Kind am besten geeignete Betreuungsmodell wird gefunden, freie Zeit mit den Kindern verbracht, Erziehung gemeinsam gelebt.

Seit dem Jahre 2008 wurden vom Bundesgerichtshof bestimmte Grundsätze zur Bemessung und Berechnung des nachehelichen Unterhalts neu entwickelt. Schlagwörter hierfür sind die sogenannten „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse“ sowie die sog. „Dreiteilungs- oder Drittelmethode“.