Zu Zeiten der Großfamilie war es keine Frage: alle Familienmitglieder trugen ihren Teil an der Hausarbeit bei. Heute ist das längst keine Selbstverständlichkeit mehr, dass sich auch die Kinder an den Aufgaben innerhalb der Familie beteiligen. Dabei spricht vieles dafür.

Nach §1631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Eltern die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Dies beinhaltet ebenso die Aufsichtspflicht, die zum einen die Kinder, zum anderen aber auch Dritte schützen soll. Wird die Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt, kann das weitreichende Konsequenzen haben.

Gerade kleine Mädchen können sooo süß sein, dass selbst die härtesten Männerherzen weich wie Butter werden. Was einmal ein allerliebstes unschuldiges Baby war, kann sich aber im Laufe der Zeit unmerklich aber stetig zur verwöhnten Prinzessin entwickeln. Meist merkt man dies zu spät und hat dann den Salat: Aus dem kapriziösen Prinzesschen, das niemand so richtig leiden kann, soll wieder ein gut sozialisiertes, ganz normales Mädchen werden.

Während wir mitten drin in der Elternschaft stecken, werden unsere eigenen Eltern alt. Das kann uns nur ein wenig oder aber auch sehr stark betreffen, nämlich dann, wenn Oma und Opa krank werden oder aus Altersgründen ein Pflegebedarf entsteht. Der Umgang mit dieser Situation bedarf vieler Entscheidungen und Überlegungen.

Führen Sie sich bitte zunächst folgende erstaunliche Erkenntnis vor Augen: Schon dann wenn und so lange eine Familie intakt ist und funktioniert, werden bestehende gesetzliche Vorschriften ganz intuitiv gelebt. Es werden gemeinsame Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten der Kinder getroffen, die zur Verfügung stehenden Einkünfte dienen der gesamten Familie, die Aufgaben zur Betreuung der Kinder werden verteilt, das für das eigene Kind am besten geeignete Betreuungsmodell wird gefunden, freie Zeit mit den Kindern verbracht, Erziehung gemeinsam gelebt.